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Aktuelle Gesetzgebung: Regelbedarfe werden angepasst

von KSD

Ab dem 1.1.18 erhalten Leistungsbezieher höhere Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende. 

 

Die Anpassung der Regelbedarfe entspricht den gesetzlichen Vorgaben, welche sich an der allgemeinen Konjunktur und den Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt orientieren.

 

Angehoben werden die Beträge in allen sogenannten Regelbedarfsstufen. Alleinstehende erhalten demnach ab dem Jahreswechsel 416 Euro (plus 7 Euro) und in einer Partnerschaft lebende Personen 374 Euro (plus 6 Euro). Bei volljährigen Personen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres ohne eigenen Haushalt beträgt ab dem Jahreswechsel der Regelbedarf 332 Euro (plus 5 Euro).

 

Kinder und Jugendliche von 14 bis 17 Jahren bekommen ab nächstem Jahr 316 Euro (plus 5 Euro), 6- bis 13-Jährige 296 Euro (plus 5 Euro) und Kinder bis 5 Jahre 240 Euro (plus 3 Euro).

 

Laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales erfolgt die Anpassung der Regelbedarfe nach einem klaren und transparenten Mechanismus. Die Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung und Sozialhilfe würden damit an der allgemeinen konjunkturellen Entwicklung teilnehmen.

 

Gerne beraten wir Sie in Heilbronn und Umgebung in sämtlichen arbeitsrechtlichen Fragen und vertreten Sie vor Gericht. 

 

Rechtsanwalt Dr. Martin Krüger -Michels

 

 

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