News Arbeitsrecht - regelmäßig informiert

Hier finden Sie alle News, Nachrichten von Personal | Praxis | Recht – regelmäßig informiert

Arbeitnehmer muss Ende seiner Schwerbehinderung anzeigen

von KSD

Fall: Hat ein Arbeitnehmer bei seiner Einstellung dem Arbeitgeber gegenüber mitgeteilt, dass eine Schwerbehinderung bei ihm vorliegt, so hat er die arbeitsvertragliche Nebenpflicht, den Arbeitgeber zu informieren, wenn sich der Grad der Behinderung so ändert, dass sein Status als schwerbehinderter Mensch entfällt.

Dies machte das Landesarbeitsgericht (LAG) Hessen deutlich.

Nach Ansicht der Richter liegt daher ein Verstoß gegen die Rücksichtnahmepflicht des Arbeitnehmers vor, sofern dieser sich in einem Antrag auf Teilnahme an der Telearbeit und bei Gesprächen über eine mögliche Versetzung auf den Status als schwerbehinderter Mensch bezieht, obgleich er weiß, dass dies nicht (mehr) zutrifft.

Sofern Sie ähnliche Probleme haben oder andere Fragen zu dem Bereich "Arbeitsrecht" können Sie gerne einen Termin über unser Sekretariat vereinbaren. Wir kümmern uns schnell, kompetent und bundesweit um ihr Problem und machen es zu unserem Problem.

 

Rechtsanwalt Dr. Martin Krüger-Michels, Heilbronn, Fachanwalt für Arbeitsrecht sowie Fachanwalt für Versicherungsrecht 

Zurück zur Übersicht