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von KSD
Fall: Nachdem ein Busfahrer für nicht ausgedruckte Fahrscheine abkassiert hat, ist auch eine außerordentliche Kündigung wirksam.
Ein Busfahrer hatte auf einer für Touristen wichtigen Buslinie von auswärtigen Fahrgästen Geld entgegengenommen, aber keine Fahrscheine ausgedruckt. Dies rechtfertigt eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung.
Das stellte das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg klar.
Ein Kunde hatte sich darüber beschwert, dass der Busfahrer den Fahrpreis vereinnahmt, aber kein Ticket ausgedruckt habe. Er habe nur sinngemäß erklärt „You don‘t need a ticket“.
Der Verkehrsbetrieb veranlasste daraufhin eine Sonderprüfung beim Busfahrer. Ein Prüfer beobachtete und bestätigte als Zeuge, dass der Busfahrer innerhalb kurzer Zeit Geld für insgesamt vier Tickets von auswärtigen Fahrgästen entgegennahm, aber keine Tickets ausdruckte und die Kunden durchwinkte. Der Einwand des Busfahrers, er habe allen zahlenden Fahrgästen ein Ticket ausgehändigt, bestätigte sich nach gerichtlicher Einsichtnahme in die Videoaufzeichnungen aus dem Bus nicht.
Bei einem derartig dreisten Verhalten, kann auch eine außerordentliche Kündigung - wie vorliegend - rechtens sein.
Bei Fragen rund um das Thema - Kündigung - stehen wir in Heilbronn und Umgebung gerne zur Verfügung.
Rechtsanwalt Dr. Krüger-Michels, zugleich Fachanwalt für Arbeitsrecht und Versicherungsrecht