- Start
- Kanzlei
- Anwälte
- Recht
- Service
- News
- Kontakt
- Datenschutz
- Impressum
Hier finden Sie alle News, Nachrichten von Personal | Praxis | Recht – regelmäßig informiert
von KSD
Dies musste sich ein Arbeitnehmer vor dem Arbeitsgericht Köln sagen lassen.
Er hatte während der Arbeitszeit jedenfalls für einen Zeitraum von 30 Sekunden ein Fußballspiel auf einem dienstlichen Computer angesehen. Das hatten mehrere Zeugen ausgesagt.
Daraufhin war er von seinem Arbeitgeber abgemahnt worden. Mit seiner Klage wollte er die Abmahnung aus der Personalakte entfernen lassen. Das Arbeitsgericht wies die Klage jedoch ab. Es hielt die Abmahnung für gerechtfertigt. Zur Urteilsbegründung führte das Gericht aus, dass der Arbeitnehmer während der betreffenden Zeit seine Arbeitsleistung nicht erbracht habe.
Arbeitsgericht Köln, Urteil vom 28.8.2017, 20 Ca 7940/16.
Rund um dieses wichtige Thema beraten wir Sie gerne: "Was Sie dürfen und was nicht?" in unserer Kanzlei Heilbronn.
Rechtsanwalt Dr. Martin Krüger - Michels