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Ab 2017 Unterhaltsvorschuss bis zur Volljährigkeit des Kindes

von JLA

Bisher wurde Unterhaltsvorschuss sechs Jahre lang gezahlt, höchstens jedoch bis zum 12. Geburtstag des Kindes. Da das nicht ausreichend war, hat das Bundeskabinett am 16.11.2016 beschlossen, die Bezugsdauer des Unterhaltsvorschusses erheblich auszuweiten. Ab Beginn des nächsten Jahres soll es dann Geld bis zur Volljährigkeit des Kindes geben.
Trennt sich das Elternpaar und zahlt der verpflichtete Ex-Partner keinen Unterhalt für die gemeinsamen Kinder (mehr), springt "Vater" Staat nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UhVorschG) ein. Er sichert so verlässlich die wirtschaftliche Stabilität der Alleinerziehenden, die für die Betreuung und Erziehung der Kinder sorgen und anderenfalls für den ausfallenden Barunterhalt aufkommen müssten.

Bisherige Regelung war nicht ausreichend
Der Vorschuss wird zurzeit sechs Jahre lang gezahlt, höchstens jedoch bis zum 12. Geburtstag des Kindes (§ 1 Abs. 1 Nr. 1, § 3 UhVorschG).
Dieser Zahlungs-Zeitraum erwies sich, angesichts verbreiteter und oft anhaltender Unterhaltszahlungsverweigerung von Elternteilen und anderen Unterhaltspflichtigen als nicht ausreichend
Dies nicht zuletzt vor dem Hintergrund der enormen Belastungen und Leistungen von Alleinerziehenden.
Geplant ist eine Ausweitung der Regelung bis zur Volljährigkeit des Kindes. Die bisherige Höchstgrenze von sechs Jahren soll entfallen.

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