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Anforderung von Passfotos setzen die Anhörung des Betroffenen voraus

von KSD

Pass­fo­tos von einer Person, die einer Ver­kehrs­ord­nungs­wid­rig­keit ver­däch­ti­ ist zwecks Ab­gleich mit dem Mess­fo­to darf nicht an­ge­for­dert wer­den, bevor der Be­trof­fe­ne erst­mals mit dem Vor­wurf durch die Buß­geld­be­hör­de kon­fron­tiert worden ist.
 
Ver­stö­ße gegen die Vor­ga­ben des Pass- bzw. Per­so­nal­aus­weis­ge­set­zes kön­nen deshalb im Ergbnis dazu füh­ren, dass das Ver­fah­ren aus Op­por­tu­ni­täts­grün­den ein­ge­stellt wird.
 
Das vorliegende Ver­fah­ren ist dann aus Ge­sichts­punk­ten des Op­por­tu­ni­täts­grund­sat­zes eingestellt worden, weil vor­lie­gend ein er­heb­li­cher Ver­fah­rens­ver­stoß der Buß­geld­be­hör­de gegen da­ten­schutz­recht­li­che Vor­schrif­ten vorliegt.
 
Dieser Verstoß beseitigt zwar den staat­li­chen Straf­an­spruch im kon­kre­ten Fall nicht, ist je­doch vom Ergebnis her so er­heb­lich, weil hier das Pass­bild des po­ten­ti­el­len Be­trof­fe­nen durch die vor Ort er­mit­teln­de Po­li­zei an­ge­for­dert worden ist, bevor der Be­trof­fe­ne erst­mals mit dem Vor­wurf durch die Buß­geld­be­hör­de kon­fron­tiert wor­den ist, so dass eine Sank­tio­nie­rung mit­tels der Rechts- und Re­gel­fol­gen der BKatV nicht angemessen wäre.
 
An­ge­sichts der Viel­zahl von derartigen Fäl­len be­steht die Be­fürch­tung, dass die be­auf­trag­ten Po­li­zei­dienst­stel­len Bundesweit die da­ten­schutz­recht­li­che Pro­ble­ma­tik ihres Vor­ge­hens nicht ein­mal ken­nen oder ver­ste­hen.
 
Vor diesem Hintergrund sollten Sie stets ihren Bußgeldbescheid oder besser noch im Vorfeld direkt mit dem Anhörungsbogen zu einem versierten Verteidiger gehen und den Sachverhalt überprüfen lassen.
 
Ich stehe Ihnen als erfahrener Verteidiger hierfür im Raum Heilbronn, aber natürlich auch im gesamten Bundesgebiet zur Verfügung. Für eine Mandatierung genügt vorab eine telefonische Kontaktaufnahme bzw. eine Anfrage per mail.
 
Rechtsanwalt Felix Schmidt, Heilbronn, Fachanwalt für Strafrecht

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