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Führerschein darf auch während der Corona-Pandemie entzogen werden

von KSD

Sofern das „Punkte-Konto“ in Flensburg im Fahreignungsregister voll ist, ist nach dem Gesetz der Inhaber einer Fahrerlaubnis u. a. dann als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen, womit diesem im Ergebnis  durch das Erreichen eines Punktestandes von acht oder mehr Punkten die Fahrerlaubnis zu entziehen ist.

Vorliegend war eben dies der Fall, so dass ihm die zuständige Fahrerlaubnisbehörde seine Fahrerlaubnis entzog.

Das hiergegen angestrengte Eilverfahren, mit dem er u. a. geltend machte, er müsse seine Tochter mit dem Auto zur Schule bringen und Versorgungsfahrten für seine Eltern durchführen, die wegen der Corona-Pandemie außer ihm niemanden mehr in ihr Haus ließen, blieb ohne Erfolg.

Negative Auswirkungen, wie sie der Antragsteller geltend mache, seien vom Gesetzgeber bei der Schaffung der einschlägigen Bestimmungen bedacht, aber zum Schutze anderer Verkehrsteilnehmer hingenommen worden. Sie führten deswegen regelmäßig auch nicht zu einer unzumutbaren Härte.

Ungeeignete Kraftfahrer, so das VG, gefährdeten das Leben und die körperliche Unversehrtheit der übrigen Verkehrsteilnehmer. Das gelte auch während der Corona-Krise.

Gegen diese Entscheidung steht den Beteiligten die Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz zu, wobei aus Sicht des Unterzeichners das Ergebnis so bleiben dürfte.

Dies bedeutet, dass bei Problemen im Straßenverkehr, die den Eintrag von Punkten nach sich ziehen könne, dringend und sofort der Rat eines versierten Verteidigers in Anspruch zu nehmen ist, um solche Probleme frühzeitig und so anzugehen, dass hieraus kein Schaden entsteht und der Führerschein möglichst nicht entzogen wird.

 

Felix Schmidt, Fachanwalt für Strafrecht, Heilbronn

 

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