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Gesetzgeber ändert Strafprozessordnung zum Nachteil der Bürger

von KSD

Nach der im Bundestag beschlossenen Änderung der Strafprozessordnung kommt es zu diversen nachteiligen Regelungen für den jeweils Beschuldigten.

Hintergrund hierfür ist es offensichtlich, die Rechte der Bürger massiv zu beschneiden und es den staatlichen Organen schneller - und möglichst ohne Verteidiger - zu ermöglichen, Strafverfahren einzuleiten und dann auch die Verteidigerrechte zum Nachteil des jeweils Betroffenen einzuschränken.

So ist in bestimmten Fallkonstellationen nunmehr vorgesehen, den Richtervorbehalt bei der Blutentnahme bei bestimmten Verkehrsdelikten, so zum Beispiel bei den §§ 24a und 24 c StVG sowie bei den §§ 315a, 315c 316 StGB entfallen zu lassen, was im Ergebnis bedeutet, dass die Polizei von sich aus ohne Nachfrage eine solche Blutentnahme anordnen kann. 

Dies bürgt das Risiko, dass von der Polizei Fakten geschaffen werden, die später nur noch sehr schwer revidiert werden können.

Auch muss nunmehr ein Zeuge bei einer polizeilichen Vernehmung erscheinen und aussagen, sofern dies auf Anordnung der Staatsanwaltschaft geschieht.

Die Liste der Änderungen kann noch weiter fortgesetzt werden; davon wird an dieser Stelle jedoch abgesehen.

Im Ergebnis und auf die Praxis angewandt, bedeutet dies jedoch für jeden Beschuldigten eines Strafverfahrens, dass dieser bei der Polizei nichts sagt ohne vorherige Rücksprache mit einen Verteidiger und vor allem, dass frühzeitig, das heißt sofort, einen Verteidiger kontaktiert und zwar unabhängig davon was im Schreiben steht, egal was die Polizei sagt und unabhängig davon, ob man als Beschuldigter oder als Zeuge angeschrieben wird.   

Für Strafverteidigungen und strafrechtliche Beratungen stehe ich im Raum Heilbronn, aber auch Bundesweit zur Verfügung. Kommen Sie nicht erst, wenn " das Kind schon in den Brunnen gefallen ist".

 

Rechtsanwalt Felix Schmidt

Fachanwalt für Strafrecht

 

 

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