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0,92 Promille kein Automatismus für Führerscheinentzug

von KSD

So wurde in der Vergangenheit bereits des Öfteren entschieden:

Allein ein mehrmaliges Überfahren von der Mittelspur oder anderen Begrenzungslinien bei der Flucht vor der Polizei reicht nicht für die Annahme von einer Fahruntüchtigkeit und dem dann folgenden Entzug der Fahrerlaubnis.

 

Sofern auf einer Strecke von mehreren Kilometern ein problemloses Überfahren von Fahrbegrenzungslinien erfolgt und zugleich ein normales, zügiges, nicht ruckhaftes Zurücklenken auf die Fahrspur, kann dies nicht automatisch als Alkohol bedingte Ausfallerscheinung gewertet werden.

Sofern sich ein Verkehrsteilnehmer einer Polizeikontrolle entziehen möchte und versucht einen Streifenwagen abzuhängen, sprechen auch das Hochdrehen des Motors, abrupte Wendemanöver und eine überhöhte Geschwindigkeit nicht ohne Weiteres für eine Alkoholisierung.

Bei Problemen mit dem Führerschein und drohender oder bereits erfolgter Beschlagnahme des Führerscheins aufgrund von Alkohol u. a. steh ich Deutschland weit als ihr Verteidiger zur Verfügung.

Felix Schmidt, Fachanwalt für Strafrecht, Heilbronn

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