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Pflichtverteidigungbestellung bei Zeugen aus Facebook möglich

von KSD

Sofern ein Tatnachweis nur über die Inaugenscheinnahme von Lichtbildern über Facebook möglich ist, besteht die begründete Hoffnung, dass ihr Verteidiger zum Pflichtverteidiger durch das jeweils zuständige Gericht bestellt werden muss.

Hintergrund dieser interessanten Entscheidung durch das Landgericht Magdeburg ist ein Fall, im Rahmen dessen die vermeintlich Geschädigten angegeben haben, den vermeintlichen Täter bei Facebook wiedererkannt zu haben.

Im Rahmen einer sich hieran anschließenden "Wahllichtbildvorlage" mit denselben Bildern seitens der Polizei wurde der Beschuldigte dann - erwartungsgemäß - wiedererkannt.

Der Verteidiger hat zu Recht moniert, dass die Zeugen nur ihre zuvor selbst ausgesuchten Lichtbilder und die dort abgebildete Person wiedererkannt hätten, nicht jedoch den möglichen Täter.

 

Somit liegt im Ergebnis eine unzulässige Wahllichtbildvorlage vor, weil eine Aussagekraft quasi nicht vorhanden ist.

Vor diesem Hintergrund liegt auch eine "schwierige Rechtslage" vor, womit im Ergebnis ein Pflichtverteidiger kraft Gesetz beizuordnen ist, da der Angeklagte somit nicht in der Lage ist, sich alleine adäquat zu verteidigen.

 

Diese Entscheidung zeigt auf, dass es sich fast immer lohnt und häufig sogar mehr als sinnvoll ist, dass kein Beschuldigter alleine zu Gericht geht und sich selber vertritt, sondern einen erfahrenen Verteidiger aufsucht, der sich mit so etwas auskennt, weil - dies muss jedem Beschuldigten klar sein -, dass Gericht oder die Staatsanwaltschaft von sich im vorliegenden Fall kurzen Prozess gemacht und dem BS seinen Verteidiger nicht beigeordnet hätten.

 

Schmidt Rechtsanwalt, Heilbronn, zugleich Fachanwalt für Strafrecht

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