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PoliScan Speed unzuverlässig

von KSD

Das Messsystem PoliScan Speed ist fehlerhaft, da die Messwertbildung außerhalb der Bauartzulassung durch die PTB festgelegt wurde.

So hat das Amtsgericht Mannheim am 29.11.2016 in einer Entscheidung festgestellt, dass Geschwindigkeitsmessungen mit dem System PoliScan nicht verwertbar sind, weil das Gerät/System mangelhaft ist.

Dies vor dem Hintergrund, weil die Messwertbildung außerhalb der Bauartzulassung, die durch die Physikalisch Technische Bundesanstalt(PTB) festgelegt worden ist, liegt.

In dieser Bauartzulassung wurde festgelegt, dass detektierte Messpunkte außerhalb des Messbereichs von 20-50 Metern bei der Messwertbildung nicht berücksichtigt werden dürfen.

in dem vor dem Amtsgericht Mannheim entschiedenen Fall verhielt es sich so, dass Rohdaten im Vorfeld und im Nachfeld des Messbereichs durch die Anlage ebenfalls erfasst worden sind, die dann auch in die Messwertbildung eingeflossen sind.

Damit war dann dokumentiert, dass die Messwertbildung außerhalb dessen, was zugelassen ist, erfolgt ist. 

Im Ergebnis bedeutet dies, dass Betroffene nicht einfach die Messdaten akzeptieren, sondern lieber einen Rechtsanwalt einschalten, der eine Überprüfung der Messdaten des Gerätes durch einen Sachverständigen vornehmen lässt.

Im Raum Heilbronn du Umgebung stehen wir Ihnen gerne beratend zur Verfügung, damit sie vor Behörden und/oder Gerichten nicht "im Regen stehen".

Umgekehrt bedeutet dies aber auch für die Gerichte, sich ausnahmsweise mal kritisch mit dem PoliScan Messsystem auseinanderzusetzen und nicht völlig unkritisch alles durchzuwinken oder abzuschmettern, was nach Arbeit riecht.

Vielmehr muss das Gericht nun die PTB anhalten, offene Fragen zu klären; andernfalls muss das Verfahren eingestellt werden.  

 

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