News Strafrecht - wissen Sie schon das Neueste

Regelmäßig und aktuell – Wissen was das Neueste ist

Jüngst hat das OLG Karlsruhe unter Abänderung seiner früheren Rechtsprechung aus dem Jahr 2016 ausgeurteilt

von KSD

Jüngst hat das OLG Karlsruhe unter Abänderung seiner früheren Rechtsprechung aus dem Jahr 2016 ausgeurteilt und damit eine Grundsatzentscheidung getroffen, dass Unterlagen von Geschwindigkeits- und an

Das Kammergericht Berlin entschied einen interessanten Fall zur Observierung wegen Drogenkriminalität sowie sich hieran anschließend wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

Diesen Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde:

Gegen den Angeklagten erging ein Haftbefehl u. a. wegen des Verdachts des mehrfachen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, was sich aufgrund einer bereits längerfristig angeordneten und durchgeführten Observierung gem. § 163f StPO ergab.

Somit hatte sich das Oberlandesgericht Karlsruhe in der letzten Instanz mit dem Fall zu befassen und hat entschieden, dass jeder, der im Straßenverkehr bei einem vermeintlichen Verkehrsverstoß gemessen wird und einen Bußgeldbescheid erhält, das Recht hat, den Verstoß technisch überprüfen zu lassen.

Hierzu kann ein Betroffener bei der Bußgeldstelle Einsicht in die entsprechenden Messunterlagen verlangen. Dies schließt unter anderem sämtliche am Tattag erstellten Blitzerfotos sowie (bei mutmaßlichen Rotlichtverstößen) das Protokoll der Ampelschaltung ein.

Die Verurteilung des Beschuldigten wurde somit aufgehoben, was aber noch nicht bedeutet, dass es zu einem Freispruch kommt.

Nunmehr kann ein Gutachter beauftragt werden, die Unterlagen der Stadt Karlsruhe auszuwerten, weil an der gegenständlichen Kreuzung sehr viele Verstöße verfolgt werden, obwohl betroffene Autofahrer häufig behaupten, keine Ampel oder kein rotes Licht gesehen zu haben.

Abgesehen von dem konkreten Fall ist der neue Beschluss vor allem für Baden-Württemberg, in erster Linie aber zumindest für den Bezirk des Oberlandesgerichts Karlsruhe, von Bedeutung, wird aber voraussichtlich auch Signalwirkung für die (Oberlandes-)Gerichte anderer Länder haben.

Fazit: Bei fast jedem Verstoß im Straßenverkehr lohnt es sich einen mit der Materie vertrauten Verteidiger zu beauftragen, um eine mögliche Verurteilung und die Verhängung von Punkten und/oder einem Fahrverbot zu verhindern.

Für sämtliche Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr - und auch sonst - stehe ich gerne als ihr Verteidiger in Heilbronn und Umgebung und bei Bedarf auch Bundesweit zur Verfügung; Felix Schmidt, Fachanwalt für Strafrecht und Spezialist für Ordnungswidrigkeiten.    

 

Zurück zur Übersicht