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Section Control verfassungswidrig und muss beendet werden!  

von KSD

Dem interessierten Autofahrer wird nicht entgangen sein, dass zum Einen in Niedersachen zur Erprobung - bzw. um den Autofahrer noch mehr Geld aus der Tasche zu ziehen - eine abschnittsweise Geschwindigkeitsüberwachung eingeführt worden ist und zwar bei Laatzen sowie zum Anderen, dass kürzlich zwei Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur automatisierten Kennzeichenerfassung veröffentlicht worden sind.

 

Auf Grund der Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung, wonach ein Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung auch vorliegen kann, wenn Daten – etwa Kennzeichen – erfasst und sofort wieder gelöscht werden, sieht nunmehr die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen die Grundlage für den Betrieb der abschnittsweisen Geschwindigkeitsüberwachung auf der B 6 bei Laatzen als entfallen an, sprich das Ganze wird wieder rückgängig gemacht.

Die sinngemäße Begründung hierfür lautet, dass bei der Erfassung von Kennzeichen durch die Section Control-Anlage nunmehr von einem Grundrechtseingriff auszugehen ist, weshalb explizit eine Rechtsgrundlage hierfür geschaffen werden muss.

Bis dahin muss damit die Anlage stillgelegt werden. Eine Änderung des Polizeigesetzes ist deshalb bereits in Vorbereitung. Ob dieses dann die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes erfüllt, muss abgewartet(und darf angezweifelt) werden.

 

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