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SUV alleine, reicht nicht für eine Erhöhung der Geldbuße

von KSD

Dieses im Ergebnis völlig richtige Urteil hatte den Hintergrund, dass das zuständige Amtsgericht die Regelgeldbuße  alleine wegen des Umstandes, dass der Beschuldigte einen SUV fuhr, erhöht.

Dieser unsachliche Argumentation des Amtsgerichts wurde "zerpflückt"; in der Sache wurde der Beschwerde zwar dann nicht stattgegeben, was aber einzig an den Voreintragungen des Betroffenen lag. Die unsachlichen Argumente des Amtsgerichts

Deshalb lohnt es sich bei Vorhandensein einer Rechtsschutzversicherung meist, Bußgeldbescheide nicht zu akzeptieren, hier rechtzeitig Einspruch einzulegen und zu schauen, wie das zuständige AG dann entscheidet.

Hierfür sollten Sie einen erfahrenen Verteidiger, am Besten einen Fachanwalt für Strafrecht beauftragen. Ich stehe Ihnen in Heilbronn und auch Deutschland weit gerne hierfür zur Verfügung.

 

Felix Schmidt Rechtsanwalt, zugleich Fachanwalt für Strafrecht, Heilbronn

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