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Trunkenheitsfahrt mit E-Scooter und was nun?

von KSD

Das AG München verurteilte den Fahrer wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 55 Euro entzog ihm die Fahrerlaubnis und wies die Verwaltungsbehörde an, ihm vor Ablauf von sieben Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen. Zusätzlich wurde auf ein Fahrverbot für die Dauer von 3 Monaten erkannt.

Elektrokleinstfahrzeuge, wie der E-Scooter, sind Kraftfahrzeuge, so das AG München.

Soweit der Angeklagte anführte, er sei davon ausgegangen, dass E-Scooter im Straßenverkehr nicht wie Autos einzustufen seien, handele es sich um einen - vermeidbaren -  Verbotsirrtum. Als Straßenverkehrsteilnehmer hätte er sich – gerade bei Nutzung von neu im Verkehrsraum erschienenen Fahrzeugen – vor Fahrtantritt kundig machen müssen, zumal diese Thematik zuvor in der breiten Öffentlichkeit problematisiert worden ist.

Zugunsten des Angeklagten sprach, dass er nicht vorbestraft ist und durch sein Verhalten letztlich keine Gefährdung eingetreten ist; es läge aber dennoch ein Regelfall vor, wonach sich der Angeklagte als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen hat, womit die Fahrerlaubnis zu entziehen ist.

Ein Abweichen vom Regelfall sei vorliegend nicht angezeigt. Zwar handele es sich um eine Fahrt mit einem E-Scooter, der im Verhältnis zu einem herkömmlichen Pkw deutlich leichter ist, und um eine Fahrstrecke von nur circa 300 m. Es handele sich auch nicht um eine Bagatelle, die nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ein Abweichen vom Regelfall erfordert. Der Gesetzgeber habe sich bewusst dafür entschieden, weder bei den Ordnungswidrigkeiten noch bei den Straftaten eine abweichende Regelung für Trunkenheitsfahrten mit E-Scootern zu treffen.

Last, but not least hat das AG München zur Einwirkung auf den Angeklagten ein Fahrverbot von drei Monaten verhängt, da der Angeklagte durch die Nutzung von E-Scootern gezeigt hat, dass er auch auf fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge zurückgreift. Das Urteil ist rechtskräftig.

Fall 2, der anders entschieden worden ist, folgt nach.

Dieses fast erwartungsgemäß in Bayern gefällte Urteil - was aber auch in anderen Bundesländern möglich ist - zeigt die Problematik und die Brisanz einer solchen Fahrt sehr gut auf, da der Betroffene mindestens 12 Monate kein Fahrzeug im Straßenverkehr mehr führen darf.

Ich stehe Ihnen für Bundesweite, konsequent geführte Verteidigungen in nahezu allen Bereichen des Strafrechts zur Verfügung.

 

Felix Schmidt, Fachanwalt für Strafrecht, Heilbronn

   

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