News Strafrecht - wissen Sie schon das Neueste

Regelmäßig und aktuell – Wissen was das Neueste ist

Wohnungsdurchsuchung auch schon im Ordnungswidrigkeitenverfahren zulässig

von KSD

Fall: Gegen den beschuldigten Fahrer eines Autos wurde wegen wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts von 60 km/h im Urteil vor dem zuständigen Amtsgericht eine Geldbuße von 600 Euro und ein einmonatiges Fahrverbot verhängt.

Das OLG hob dieses Urteil im Rechtsfolgenausspruch auf und verwies die Sache insoweit zurück. Soweit so gut.

Nachdem der Beschuldigte nunmehr in dem neu bestimmten Hauptverhandlungstermin keine Angaben mehr zu seinen Vermögensverhältnissen machte, erließ das Amtsgericht einen Durchsuchungsbeschluss für dessen Wohnung zum Auffinden von Einkommensnachweisen, Kontoauszügen oder ähnlichem.

Das LG Hagen hält nun diese Durchsuchung der Wohnung des Betroffenen unter Berücksichtigung der Schwere des Verstoßes sowie aufgrund verschiedener Voreintragungen bei dem Betroffenen für verhältnismäßig, da sonstige Erkenntnisquellen nicht vorgelegen hätten.

Dieses Urteil zeigt einmal mehr die Willkür der (Amts)Gerichte. Sofern diesen etwas gegen"den Strich" geht, scheuen sie auch nicht davor zurück, unter fadenscheinigen Gründen eine Wohnungsdurchsuchung anzuordnen. Erschreckend ist nur, dass auch das zuständige Landgericht dies so sah.

Vor diesem Hintergrund muss sich jeder Bürger seine Gedanken machen, was man gegenüber den staatlichen Ermittlungsbehörden  und/oder vor Gericht von sich gibt und was nicht.

Deshalb ist es ratsam, sich sowohl bereits im Ermittlungsverfahren, als auch später vor Gericht eines Verteidigers "zu bedienen", da dieser beurteilen kann, was an Informationen mitgeteilt wird und was nicht.

Ich helfe Ihnen gerne und nehme mich ihrer Verteidigung im gesamten Bundesgebiet engagiert an.

 

Rechtsanwalt Felix Schmidt, Heilbronn, Fachanwalt für Strafrecht 

 

Zurück zur Übersicht