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Behörde darf auch Fahrradfahren verbieten

von KSD

Dieses interessante und für viele Personen möglicherweise auch relevante Urteil fällte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen mit Beschluss vom 6.6.2018 und stellte hierbei Folgendes fest:

Eine Fahrerlaubnisbehörde darf auch das Fahren mit einem Fahrrad verbieten, obwohl dies eigentlich Erlaubnis frei ist. |

Diese Klarstellung traf das VG Gelsenkirchen im Fall eines Mannes, dem wegen Fahren unter Drogeneinfluss der Führerschein für sein Auto entzogen wurde. Außerdem untersagte ihm die Behörde, auch andere, Erlaubnis freie Fahrzeuge zu führen. Der Mann beantragte bei Gericht, das Verbot per einstweiliger Verfügung auszusetzen. Damit hatte er jedoch keinen Erfolg.

Das Gericht verwies dazu auf die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Danach sei es der Behörde möglich, das Führen von Fahrzeugen zu untersagen, zu beschränken oder die erforderlichen Auflagen anzuordnen, wenn sich jemand als hierzu ungeeignet oder nur noch bedingt geeignet erweist.

Die Ungeeignetheit zum Führen von Fahrzeugen bestimmt sich nach den Vorschriften, die auch für das Führen Fahrerlaubnis pflichtiger Kraftfahrzeuge gelten.

In vorliegenden Verfahren fiel die Interessenabwägung zulasten des Mannes aus.

Das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung überwiege gegenüber dem Aussetzungsinteresse des Mannes. Die Ordnungsverfügung, mit der ihm das Führen Erlaubnis freier Fahrzeuge untersagt worden ist, erweise sich bei summarischer Prüfung als rechtmäßig.

So gehe auch von einem ungeeigneten Führer von an und für sich Fahrerlaubnis freien Fahrzeugen – etwa durch der Verkehrssituation nicht angepasste Reaktionen sowie ein unkontrolliertes und die Verkehrsregeln missachtendes Fahrverhalten – ein erhebliches Gefährdungspotential für diesen selbst sowie für andere Verkehrsteilnehmer aus.

 Deshalb darf dieser im Ergebnis auch kein Fahrrad mehr im Straßenverkehr führen.

Dieser Beschluss zeigt eindrucksvoll auf, dass es in jedem Fall sinnvoll ist, einen Verteidiger bzw. einen Rechtsanwalt zu beauftragen, sobald der Entzug der Fahrerlaubnis und darüber hinaus möglicherweise das Verbot von Führen von Rollern oder Fahrrädern im Raum steht.

 

Hierfür steh ich Ihnen als Fachanwalt für Strafrecht sowie als erfahrener Rechtsanwalt auch für das nachgelagerte Verwaltungsverfahren vor der Führerscheinbehörde in Heilbronn, aber auch Deutschland weit zur Verfügung.

 

Rechtsanwalt Felix Schmidt   

 

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