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Fahrer großräumiger Fahrzeuge müssen Gefahren (in einer Garage) selbst abschätzen

von KSD

Wer fahren kann, ist klar im Vorteil. So oder ähnlich muss nachfolgender Fall gesehen werden.

Fahrer großer SUV/Automobile müssen selbst beurteilen, ob eine Tiefgarage von den Abmessungen her für ihr Fahrzeug geeignet ist und ggf. welche Gefahren zu erwarten sind.

Das musste sich die Fahrerin eines Porsche Cayenne vor dem Landgericht (LG) Nürnberg-Fürth sagen und gefallen lassen.

 

Diese war mit ihrem Cayenne in die Tiefgarage eines Nürnberger Hotels gefahren. Die Einfahrt verlief problemlos.

Beim Ausfahren aber bemerkte die Fahrerin, dass es aufgrund der Abmessungen des Fahrzeugs zu einer Kollision mit der hochgezogenen Bordsteinkante kommen musste. Sie fuhr so vorsichtig wie möglich aus der Garage, konnte allerdings nicht vermeiden, dass die Felgen des Porsches hinten links und vorne rechts beschädigt wurden.

Es entstand ein Schaden von ca. 5.300 EUR, welchen die Fahrerin ersetzt haben wollte. Sie argumentierte, dass die Gesellschaft durch Hinweisschilder auf die engen Verhältnisse in der Tiefgarage hätte aufmerksam machen müssen.

Das LG hat die Klage zu Recht abgewiesen.

Zur Begründung führte das Gericht aus, dass eine Verkehrssicherung, welche jegliche Schädigung ausschließt, nicht erreichbar sei. Es sei nur vor solchen Gefahren zu schützen, welche andere bei Anwendung der jeweils zu erwartenden Sorgfalt nicht erkennen und vermeiden können.

Vorliegend hätte sich die Fahrerin, welcher die Abmessungen des Fahrzeugs bewusst waren, vorher davon überzeugen müssen, ob die Tiefgarage für ihr Fahrzeug geeignet ist oder nicht. Hinzu kommt nach Ansicht des LG, dass die Fahrerin sich hätte Hilfe holen können/müssen. Beispielsweise wäre es möglich gewesen, über die Gegensprechanlage jemanden von der Rezeption zu verständigen, der sie evtl. hätte einweisen können oder ihr eine Ausfahrt über die Einfahrspur ermöglicht hätte.

 Dieses bemerkenswerte Urteil wurde beim LG Nürnberg-Fürth am 16.5.2017 ausgeurteilt.

 

Bei Fragen rund um den Bereich Straßenverkehr stehen wir Ihnen im Raum Heilbronn gerne beratend zur Verfügung.

 

RA Felix Schmidt

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