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AG Duisburg Urteil vom 08.06.2017 – 74 C 163116

von KSD

Der Geschädigte eines Verkehrsunfalls wird in der Regel den Schaden an seinem eigenen Fahrzeug durch einen Sachverständigen feststellen lassen wollen. Dies verursacht ebenso regelmäßig mit den Sachverständigenkosten eine weitere Schadensposition, deren Erstattung der Geschädigte vom Unfallverursacher wünscht. Dieser Anspruch steht dem Geschädigten grundsätzlich auch zu. Ein Anspruch auf Erstattung dieser Sachverständigenkosten ist allerdings nicht gegeben, wenn der Geschädigte im konkreten Einzelfall die Einschaltung des Sachverständigen nicht für erforderlich hat erachten dürfen.

Wann ein Sachverständigengutachten nicht erforderlich und daher entbehrlich ist, ist stets am Einzelfall zu bewerten.

Die Erstattungsfähigkeit ist jedenfalls dann zu bejahen, wenn die zu erwartenden Reparaturkosten das Niveau des „Bagatellschadens“ überschreiten. Eine starre Grenze kann hier nicht pauschal gezogen werden, doch zeichnet sich die Tendenz der Instanzgerichte dahingehend ab, dass die Bagatellgrenze regelmäßig im Bereich von ca. 700,- € bis 750,00 € der zu erwartenden Reparaturkosten gezogen werden kann.

Dass diese Orientierung grds. korrekt sein dürfte, lässt sich daran erkennen, dass der Bundesgerichtshof einen Betrag in Höhe von 727,37 € als Grundlage für die Erforderlichkeit der Gutachterkosten hat ausreichen lassen.

Das Amtsgericht Duisburg schließt sich dem in der Entscheidung vom 08.06.2017 an und folgt nicht der Rechtsmeinung, dass die Bagatellgrenze erst bei ca. 1.000,- € gesehen werden sollte. Das Amtsgericht Duisburg ließ vielmehr einen Fahrzeugschaden in Höhe von 983,33 € ausreichen, um die Erforderlichkeit der Beauftragung des Sachverständigen und somit die Erstattungspflicht bzgl. der Sachverständigenkosten zu bejahen.

Das „alte Schlachtfeld“ der Gutachterkosten zeigt auf, dass nach dem Unfallereignis der erste Gang nach einem Verkehrsunfall derjenige zum Anwalt sein sollte, um Fehler in der Regulierung des Verkehrsunfallschadens zu vermeiden.

Rechtsanwalt Richard Herber ist im Verkehrsrecht spezialisiert und steht Ihnen daher jederzeit gerne und kurzfristig im Schadensfall im Raum Heilbronn und Umgebung zur Verfügung.

 

 

Rechtsanwalt Richard Herber

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