- Start
- Kanzlei
- Anwälte
- Recht
- Service
- News
- Kontakt
- Datenschutz
- Impressum
Im Newsbereich zum Verkehrsrecht finden Sie aktuelle juristische News, Fachwissen, Newsletter und Praxishilfen – immer up-to-date.
von KSD
Fast jeder Autofahrer hat dies schon mal gemacht, das eigene Auto in der eigenen Garageneinfahrt oder auf dem Stellplatz gewaschen.
Doch in vielen Städten und Gemeinden ist genau das inzwischen verboten – und oft gilt dieses Verbot sogar schon für das einfache Abspritzen mit klarem Wasser. |
Bequem, aber umweltschädlich
Es ist zwar bequem und günstig, sein schmutziges Auto direkt vor der Haustür mit Gartenschlauch und Putzeimer zu reinigen, aber die private Autowäsche kann die Gewässer verunreinigen, weil sich dabei immer auch Ölrückstände, Teer und andere Stoffe lösen.
Deshalb ist es Umweltfreundlicher, das Auto in einer Autowaschanlage oder auf ausgewiesenen Waschplätzen zu reinigen, da dort das Abwasser umweltschonend in den Kreislauf eingebracht und die Reinigungsmittel genauer dosiert sind.
Oft kommt‘s auf den Untergrund an
Mittlerweile ist es in vielen Städten und Gemeinden ist sowieso verboten, das Auto auf unbefestigten Untergründen zu reinigen, also etwa auf einer gepflasterten Einfahrt.
Allerdings fehlt eine deutschlandweit einheitliche Regelung. Häufig ist die untere Wasserbehörde dafür zuständig.
Wer dagegen verstößt, begeht zumindest eine Ordnungswidrigkeit.
Grundsätzlich untersagt ist die Autowäsche in Wasserschutzgebieten.
Anders sieht es manchmal bei geteerten oder anders versiegelten Flächen aus, sofern das Schmutzwasser in die Kanalisation fließt und gereinigt wird; dann ist dies teilweise erlaubt. Auch hier geben die zuständigen Behörden Auskunft.
Öffentliche Straßen meist tabu
Öffentliche Straßen und Plätze haben zwar meist einen befestigten Untergrund, so dass das Schmutzwasser in die Kanalisation fließen kann.
Trotzdem ist dies zumeist nicht erlaubt, da viele Gemeinden und Städte für die Autowäsche auf öffentlichen Straßen Sonderregelungen getroffen haben, so dass oft schon das einfache Abspritzen mit Wasser nicht erlaubt ist.
Rechtsanwalt Felix Schmidt,
Heilbronn