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Rotlichtverstoß: Ermittlung der Rotlichtzeit von einer Sekunde

von KSD

In der Praxis spielt bei Rotlichtverstößen die Frage eine große Rolle, ob die Rotlichtzeit mehr als eine Sekunde gedauert hat oder eben nicht. Sofern der Verstoß länger als 1 Sekunde gedauert hat, kommt es im Regelfall zu der Verhängung eines 1-monatigen Fahrverbotes.

So auch in dem folgenden Fall: Wie die Rotlichtzeit „richtig“ ermittelt wird, hat jetzt noch einmal das Amtsgericht Dortmund aufgezeigt.

In dem dort entschiedenen Verfahren hatte sich der als Zeuge vernommene Polizeibeamte an den vom Betroffenen eingeräumten Rotlichtverstoß nicht wirklich erinnern können, was zwar leider die Ausnahme der gerichtlichen Praxis darstellt, jedoch vorkommt.

Auch sonst fand sich in der Akte keine weitere Schilderung des Vorfalls durch den Polizeibeamten.

Vor diesem Hintergrund hat dann das Amtsgericht in seiner Beweiswürdigung darauf hingewiesen, dass die Rotlichtzeit von einer Sekunde, die für einen sogenannten qualifizierten Rotlichtverstoß erforderlich ist, nicht allein daraus entnommen werden kann, dass in der Vorwurfsschilderung, für deren Richtigkeit der Polizeibeamte als Zeuge die Verantwortung übernommen hatte, die Tatbestandsnummer 1376018 eingetragen und die stichwortartige Konkretisierung: „Rotlicht missachtet über eine 1 Sekunde“ aufgenommen wurde.

Ergebnis für den Betroffenen: Das Amtsgericht hat nur einen „einfachen“ Rotlichtverstoß angenommen. Es hat nur eine Geldbuße von 90 EUR festgesetzt und vor allem: kein Fahrverbot.

Wie aus diesem Fall gut zu entnehmen ist, ist es für eine erfolgreiche Verteidigung in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren - dies gilt erst recht für Strafverfahren - unerlässlich, über einen Verteidiger Akteneinsicht zu beantragen und eventuell vorhandene Ermittlungsfehler zu rügen.

Denn von sich aus wird weder die Führerscheinbehörde, noch das zuständige Gericht, Fehler zugunsten des Betroffenen in der Akte suchen,geschweige denn berücksichtigen; im Zweifel gilt der Grundsatz,"das zu verurteilen ist".#

Für Ratschläge und eine engagierte Verteidigung stehe ich als erfahrener Strafverteidiger gerne in ganz Deutschland zur Verfügung.

 

Felix Schmidt, Fachanwalt für Strafrecht und Spezialist für Ordnungswidrigkeitenverfahren, Heilbronn       

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