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Im Newsbereich zum Verkehrsrecht finden Sie aktuelle juristische News, Fachwissen, Newsletter und Praxishilfen – immer up-to-date.
von KSD
Bisher werden illegale Autorennen im öffentlichen Straßenverkehr nur als eine Ordnungswidrigkeit erfasst, wobei nur eine Geldbuße und ein Fahrverbot drohte.
Das soll sich angesichts einiger spektakulärer, illegaler Rennen, die in der letzten Zeit zu schweren Folgen - bis zum Tod - geführt haben, ändern, da die bisherige Sanktionierung für nicht mehr ausreichend angesehen wird.
Das Bundesland NRW hatte vor diesem Hintergrund einen Gesetzentwurf in den Bundesrat eingebracht, welcher einem neuen Straftatbestand in § 315d StGB für illegale Kraftfahrzeugrennen normieren soll.
Hierbei ist vorgesehen, solche Rennen im Straßenverkehr nicht mehr nur als Ordnungswidrigkeiten verfolgen, sondern als Straftaten zu verfolgen. Der Bundesrat hat diesen Entwurf nun auf den Weg gebracht. Danach gilt folgendes:
Für Fragen rund um das Thema Straßenverkehr stehen wir Ihnen gerne in unserer Kanzlei in Heilbronn und/oder in Lauffen am Neckar zur Verfügung.
Rechtsanwalt
Felix Schmidt