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Verkehrsunfall: defekter nicht verkehrssicherer Mietwagen führt zu einem Schmerzensgeld in Höhe von 90.000 Euro

von KSD

Das über diesen Fall in 2. Instanz entscheidende Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main verurteilte ein Mietwagenunternehmen u.a. dazu, ein Schmerzensgeld von 90.000 Euro zu zahlen, weil das von diesen vermietete Mietfahrzeug von Anbeginn an nicht verkehrssicher war und die Klägerin schwerste Verletzungen bei einem Verkehrsunfall mit diesem Fahrzeug erlitten hat. |

Hierbei wurde durch das OLG Frankfurt entschieden, dass die verschuldensunabhängige Garantiehaftung des Vermieters für anfängliche Mängel der Mietsache nicht durch Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) ausgeschlossen werden kann.

Zu den Kardinalspflichten beim Mietwagenvertrag gehört es, ein Fahrzeug zu überlassen, dessen technischer Zustand das sichere Fahren insbesondere durch funktionsfähige Lenkung und Bremsen gewährleistet.

Dem ist nichts hinzuzufügen.

Es gehört zu den Kardinalsplichten, dass ein Mietfahrzeug verkehrssicher zu sein hat; ist dies nicht der Fall, kann dies zu einer durch nichts zu rechtfertigen Benachteiligung des Fahrzeugmieters führen, da dieser darauf vertrauen muss, dass das ihm überlassene Fahrzeug verkehrssicher ist, nachdem das Fahren im Straßenverkehr mit hoher Geschwindigkeit stets eine latente erhebliche Gefahr für Leib und Leben der Insassen impliziere. Ein Mieter müsse sich darauf verlassen können, dass das ihm anvertraute Fahrzeug verkehrstüchtig und frei von solchen Mängeln ist, die eine erhebliche Gefahr für ihn begründen könnten.

Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Bei Fragen zu dem Verkehrsunfällen und u. U. im Straßenverkehr verwirklichten Straftaten/Ordnungswidrigkeiten stehen wir Ihnen beratend sowohl außergerichtlich, als auch vor Gericht zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie einen Termin in unserer Kanzlei in Heilbronn.

 

Schmidt

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht

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