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Verkehrsunfall: Geschädigter darf auf gemäß Gutachten reparieren. Das OLG Dresden entschied per Urteil vom 10.05.2017 – 7U180/17 u.a. über die Frage der Erstattungspflicht des eintrittspflichtigen Kfz-Haftpflichtversicherers für restliche Reparaturkosten.

von KSD

Der Versicherer verweigerte die vollständige Bezahlung der Reparaturkosten.

 

Das Landgericht wies die Klage des Geschädigten insoweit mit der Begründung ab, dass das Erfordernis für die in Rede stehenden Reparaturpositionen vom Geschädigten nicht habe bewiesen werden können (hier handelte es sich um restliche Reparaturkosten von noch 138,21 €).

 

Die entscheidende Weichenstellung der hier zu bewertenden Konstellation liegt in dem Umstand begründet, dass der Geschädigte nach dem Unfall ein Sachverständigengutachten eingeholt hatte, ausweislich dessen eben diese Reparaturpositionen im Einzelnen als für die Reparatur des Unfallschadens erforderliche Maßnahmen aufgeführt waren.


Das OLG Dresden stellt nun heraus, dass der Geschädigte der sachverständigen Empfehlung grundsätzlich Vertrauen schenken und auf dieser Basis auch ohne vorherige Freigabe seitens des eintrittspflichtigen Versicherers den Reparaturauftrag unter Einbezug der Inhalte dieses Gutachtens erteilen durfte. Der Geschädigte dürfe insbesondere regelmäßig auf die Richtigkeit eines von ihm eingeholten Sachverständigengutachtens vertrauen, soweit nicht vor Reparaturbeginn ernsthafte Zweifel hieran begründet werden.

 

Das OLG setzt damit richtigerweise die gefestigte Rechtsprechung im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. etwa BGH NJW 2012, 50 und BGH NJW 2015, 1298) richtigerweise um. Die Entscheidung ist für die Beratungstätigkeit im Verkehrsunfallmandat von Relevanz, zeigt Sie doch auf, dass hinreichend spezialisierte Kenntnisse der Thematik bereits zu Beginn der Unfallregulierung von wesentlicher Bedeutung sind.

 

Herr Rechtsanwalt Richard Herber ist seit mehr als 10 Jahren im Verkehrsrecht tätig und hierauf spezialisiert. Er steht Ihnen daher in Angelegenheiten rund um Ihren Verkehrsunfall  in Heilbronn und Umgebung gerne zur Seite.

 

 

Rechtsanwalt Richard Herber

 

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