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von KSD
Viele Beschäftigte z. B. in Krankenhäusern, Pflege- und Betreuungseinrichtungen erleben in ihrem Arbeitsalltag verbale oder körperliche Gewalt. Aber längst nicht alle wissen, dass bei solchen Vorfällen unter Umständen die gesetzliche Unfallversicherung greift und sie deshalb u. a. mit finanzieller Unterstützung rechnen können.
Versicherungsschutz besteht zum Beispiel dann, wenn
ein Gewaltvorfall im Zusammenhang mit der Arbeit einen körperlichen Schaden oder eine psychische Erkrankung verursacht; dann handelt es sich versicherungsrechtlich um einen Arbeitsunfall. Je nach Einzelfall kann dies u. U. auch schon bei verbalen Übergriffen gegeben sein.
Die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse sorgt dann für die bestmögliche medizinische Behandlung. Sie kümmert sich mit allen geeigneten Mitteln darum, dass der oder die betroffene Versicherte wieder am beruflichen und gesellschaftlichen Leben teilhaben kann. Das gilt auch bei psychischen Folgen eines Übergriffs.
Erste Hilfe für die Psyche erhalten Betroffene nach Extremerlebnissen bei der Arbeit bereits, bevor gesundheitliche Folgen sichtbar werden.
Wenn anschließend aufgrund des selbst erlittenen oder miterlebten Vorfalls eine psychotherapeutische Weiterbehandlung erforderlich ist, wird diese ebenfalls gewährt.
Wann soll/muss ich ein Gewaltereignis melden?
Meldepflichtig sind Gewaltvorfälle wie andere Arbeitsunfälle auch, wenn sie mehr als drei Kalendertage Arbeitsunfähigkeit verursachen. Doch bei Gewalt- und anderen Extremereignissen können psychische Folgen zeitverzögert auftreten. Deshalb empfiehlt die BGW:
Zu beachten ist dabei: Sofern keine Meldepflicht für den jeweiligen Arbeitsunfall besteht, muss für eine fallbezogene Meldung an die Berufsgenossenschaft die Zustimmung der betreffenden versicherten Person vorliegen.
Bei Fragen rund um diesen Themenbereich, können Sie sich gerne durch einen erfahrenen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht beraten lassen. Wir beraten nicht nur im Raum Heilbronn, sondern im gesamten Bundesgebiet.
Rechtsanwalt Dr. Martin Krüger-Michels, Heilbronn, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht