News zum CORONAVIRUS - bleiben Sie gesund!

Bundesausschuss ändert Richtlinien zur Arbeitsunfähigkeit

von KSD

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat aufgrund von Protesten sich nun doch dazu entschieden, die Änderung zur Richtlinie zur Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit wonach die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit nach telefonischer Anamnese erfolgen und auf dieser Basis sodann die Krankschreibung erfolgen könne, für einen längeren Zeitraum beizubehalten.

Dies ergibt sich aus einer aktuellen Pressemitteilung des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 20.04.2020. Der Beschluss hierzu soll mit rückwirkender Wirkung zum 20.04.2020 gefasst und die Verlängerung der Änderung bis voraussichtlich 04.05.2020 beschlossen werden.

Richard Herber Heilbronn

 

News zum CORONAVIRUS - bleiben Sie gesund!

Zurück zur Übersicht