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Arbeitsrecht: Droht die betriebsbedingte Kündigung aufgrund des Corona-Virus (Covid-19)?

von KSD

Das Corona-Virus hat den Alltag in Deutschland zwischenzeitlich stark geprägt.

Die Veränderungen schlagen sich nach und nach auch immer mehr im beruflichen Leben nieder. Während sich die Gesellschaft im sozialen Bereich in den ersten Tagen der erheblichen Einschränkungen ein wenig einpendelt, entstehen in zahlreichen betroffenen Arbeitsverhältnissen nach und nach Konflikte.

Betroffen ist letztlich jeder, ob Arbeitgeber oder Arbeitnehmer. Welches Ausmaß die arbeitsrechtlichen Folgen der Corona-Pandemie auf die Arbeitsverhältnisse haben werden, hängt in Intensität und Umfang entscheidend von der Entwicklung der Rahmenbedingungen in den kommenden Tagen und Wochen ab.

Es dürfte jedoch klar sein, dass die bereits absehbare Dauer des sogenannten „Lockdowns“ allein ausreicht, um sowohl auf Seiten der Arbeitgeber als auch zu Lasten der Arbeitnehmer wirtschaftliche und letztlich auch strukturelle Probleme zu schaffen.

Der wirtschaftliche Druck auf die Arbeitgeber nimmt von Tag zu Tag zu. Dass dies – je nach Unternehmen und Betrieb – auf kurz oder lang ohne betriebsbedingte Kündigungen ablaufen wird, ist kaum vorstellbar. Arbeitgeber werden die ihnen gegebenen Möglichkeiten, wie etwa jene der Kurzarbeit, vermehrt in Anspruch nehmen, und dies ist im Interesse aller Beteiligten auch gut so.

Ferner liegt in der aktuellen Situation ein kooperatives und solidarisches Verhalten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern, das klassische „Ziehen an einem Strang“, im Interesse beider Arbeitsvertragsparteien, als solches wünschenswert und grundsätzlich auch anzuraten. Dass eine Kündigungswelle trotz aller Bemühungen ausbleibt, ist dadurch allerdings nicht gesichert.

Der Verlust des Arbeitsplatzes ist angesichts der sich nach aktuellen Prognosen bereits klar abzeichnenden Rezension ein Szenario, das mit Blick auf die in den vergangenen Jahren doch sehr sicheren Arbeitsplätze nun recht überraschend einer Vielzahl von Arbeitnehmern droht.

Die denkbaren Auswirkungen im Arbeitsverhältnis sind vielfältig; sie können bis hin zur betriebsbedingten Kündigung, der Insolvenz des Arbeitgebers gehen, in anderen Fällen stellen sich ggf. inhaltliche Veränderungen mit dem Ziel der Erhaltung des Arbeitsplatzes ein.

Doch auch dieses sich nicht nur in Heilbronn oder auch deutschlandweit abzeichnende Szenario lässt Arbeitnehmer nicht schutzlos den Mechanismen der betriebsbedingten Kündigung ausgeliefert.

Ob eine betriebsbedingte Kündigung rechtswirksam ist, ist stets eine Frage, die es im Einzelfall zu prüfen und zu bewerten gilt. Arbeitnehmern sind auch weiterhin nicht die Hände gebunden, eine Kündigungsschutzklage kann aus einer Vielzahl von Gründen zum Erfolg führen. Auch ein Aufhebungsvertrag, eine Erledigung per Vergleich oder sonstige Alternativen, zu welchen die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu zählen sind, sind grundsätzlich nicht auszuschließen. Das Corona-Virus belastet die Gesellschaft, die Wirtschaft, die Arbeitsverhältnisse, doch das Arbeitsrecht bleibt. Das Corona-Virus mag Ländergrenzen überwinden, es wird in unserer Gesellschaft wie auch im Arbeitsleben Spuren hinterlassen. Ihr gutes Recht aber hat Bestand.

Als im Arbeitsrecht spezialisierter Rechtsanwalt mit mehr als 12 Jahren beruflicher Erfahrung stehe ich Arbeitnehmern und Arbeitgebern zur arbeitsrechtlichen Beratung und anwaltlichen Vertretung gerne zur Verfügung. Bei Fragen, fragen.

 

Richard Herber

Rechtsanwalt

 

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