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Arbeitsschutz in Zeiten von Corona – Regierung führt SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard ein

von KSD

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat am 16.04.2020 die Regelungen zum Arbeitsschutz im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie angepasst. Die Wiederbesetzung des Arbeitsplatzes soll demnach im Einklang mit der Sicherheit der Arbeitnehmer vor dem Infektionsrisiko erfolgen.

Um dies zu gewährleisten wurde seitens des BMAS ein betriebliches Maßnahmenkonzept für zeitlich befristete zusätzliche Maßnahmen zum Infektionsschutz vor dem Corona-Virus am Arbeitsplatz entwickelt.

Das Konzept gibt konkrete Maßnahmen zur Gestaltung des Arbeitsplatzes vor, stellt allerdings vorweg hierzu zwei elementare Grundsätze heraus.

  • Unabhängig vom Betrieblichen Maßnahmenkonzept sollen in Zweifelsfällen, bei denen der Mindestabstand nicht sicher eingehalten werden kann, Mund-Nasen-Bedeckungen zur Verfügung gestellt und getragen werden.
  • Personen mit Atemwegssymptomen (sofern nicht vom Arzt z.B. abgeklärte Erkältung) oder Fieber sollen sich generell nicht auf dem Betriebsgelände aufhalten. (Ausnahme: Beschäftigte in kritischen Infrastrukturen; siehe RKI Empfehlungen). Der Arbeitgeber hat (z.B. im Rahmen von „Infektions-Notfallplänen“) ein Verfahren zu Abklärung von Verdachtsfällen (z.B. bei Fieber; siehe RKI-Empfehlungen) festzulegen.

Die Verantwortung für die Umsetzung dieser Maßnahmen trägt der Arbeitgeber, der eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen hat. Arbeitgeber stehen hiermit jedoch nicht alleine, Sie haben vielmehr die Beratung von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten sowie der betrieblichen Interessenvertretungen einzubeziehen.

Besteht ein Arbeitsschutzausschuss, so ist dieser einzubeziehen. Alternativ kann ein Koordinations - / Krisenstab unter Leitung des Arbeitgebers oder einer nach § 13 ArbSchG/DGUV Vorschrift beauftragten Person unter Mitwirkung von Betriebsrat, Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt eingerichtet werden.

 

Herr Rechtsanwalt Herber steht Ihnen in arbeitsrechtlichen Fragen auch und gerade in Zeiten der Corona-Krise in unserer Kanzlei mit Sitz im Kutscherhaus in Heilbronn deutschlandweit zur Beratung und Interessenvertretung zur Verfügung.

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