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Die Auswirkungen des Corona-Virus, insbesondere die Folgen der Einschränkungen des öffentlichen und privaten Lebens

von KSD

Fristlose Kündigung aufgrund Corona-Pandemie.

Die Auswirkungen des Corona-Virus, insbesondere die Folgen der Einschränkungen des öffentlichen und privaten Lebens machen auch vor den Arbeitnehmern und den Arbeitgebern in Heilbronn und Umgebung nicht halt.

Während sich aktuell viele Unternehmen mit ihren Mitarbeitern arrangieren und faktisch „zusammenraufen“, hagelt es in anderen Unternehmen bereits betriebsbedingte Kündigungen.

Zwischenzeitlich sind erste Fallkonstellationen aus dem Landkreis und Arbeitsgerichtsbezirk Heilbronn bekannt geworden, in welchen Arbeitgeber die gesamte Belegschaft eines Betriebs fristlos gekündigt haben; dies aus wohl betriebsbedingten Gründen.

Für die meisten der Mitarbeiter dürfte der Weg über die Kündigungsschutzklage unabdingbar sein.

Dieses Beispiel zeigt, dass die arbeitsrechtliche Interessenvertretung gerade in Zeiten der Corona-Krise sichergestellt sein muss. Das Interessante an dem hier benannten Beispiel ist, dass die fristlose Kündigung aus betriebsbedingten Gründen ausgesprochen worden sein soll. Der Umgang der Arbeitsgerichtsbarkeit mit betriebsbedingten Kündigungen mit Corona-Bezug ist zwar noch nicht nachhaltig erprobt, doch dürfte sich angesichts des geltenden Arbeitsrechts, insbesondere bei Berücksichtigung der nach wie vor selbstverständlich geltenden Regelungen des Kündigungsschutzgesetzes, eine solche Kündigung regelmäßig nicht als sozial gerechtfertigt erweisen.

Sollten Sie eine Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses erhalten oder aber Ihnen als Alternative ein Aufhebungsvertrag angeboten werden, ist ein zeitnahes Reagieren angezeigt.

Herr Rechtsanwalt Herber steht Ihnen auch weiterhin in Heilbronn selbst, im Landkreis Heilbronn, in Raum Baden-Württemberg sowie deutschlandweit in allen Fragen des Arbeitsrechts zur Seite. Die Mandatsführung ohne das Erfordernis des unmittelbaren persönlichen Kontakts _ ein telefonischer Erstkontakt ist ausreichend - ist für unsere Kanzlei in diesen Zeiten eine Selbstverständlichkeit.  Bleiben Sie gesund.

Rechtsanwalt Richard Herber, Heilbronn

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