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- Rettungsgasse richtig bilden – Bußgeld vermeiden mit unseren Tipps
Die Rettungsgasse ist eine lebenswichtige Maßnahme im Straßenverkehr – und trotzdem noch immer ein unterschätztes Thema. Gerade in Stausituationen zählt jede Sekunde, um Rettungskräften den Weg zum Einsatzort zu ermöglichen. Seit dem 1. Januar 2017 ist die Pflicht zur Bildung einer Rettungsgasse eindeutig in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) verankert.
Trotz klarer Vorgaben zeigen Studien und Erfahrungsberichte aus dem Alltag, dass es in der Praxis oft an der Umsetzung scheitert. Hier findest du einen kompakten Überblick über die wichtigsten Fakten, Regeln und Sanktionen.
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Laut § 11 Abs. 2 StVO gilt auf allen Straßen mit mindestens zwei Fahrstreifen je Richtung: Sobald der Verkehr stockt oder zum Stillstand kommt, muss zwischen dem linken und dem unmittelbar rechts danebenliegenden Fahrstreifen eine Rettungsgasse gebildet werden.
📌 Merken: Schrittgeschwindigkeit liegt bei etwa 7–10 km/h. Bereits ab dieser Geschwindigkeit greift die Regelung.
Die Missachtung der Rettungsgassenpflicht wird seit Mai 2017 nicht mehr nur als Ordnungswidrigkeit behandelt, sondern kann auch strafrechtliche Folgen haben:
• Strafgesetzbuch § 323c StGB: Behinderung von hilfeleistenden Personen kann mit
• bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder
• Geldstrafe geahndet werden – auch bei Fahrlässigkeit.
Darüber hinaus sind Bußgelder von bis zu 320 Euro, zwei Punkte in Flensburg sowie Fahrverbote möglich – je nach Schwere des Verstoßes.
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• Standstreifen: Dieser darf nicht eigenständig befahren werden. Er bleibt für Notfälle oder explizite Freigaben durch Polizei vorbehalten.
• Baustellenbereiche: Auch bei verengten Fahrbahnen besteht die Pflicht, eine Rettungsgasse zu ermöglichen – durch versetztes Fahren, Abstandhalten und das Nutzen von Randbereichen, wenn möglich.
• Platzmangel trotz Gasse: Besonders große Einsatzfahrzeuge stoßen oft an Grenzen, wenn Fahrzeuge zu nah aneinander stehen oder keine Ausweichmöglichkeiten vorhanden sind.
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Die effektive Ahndung von Verstößen ist oft schwierig:
• Mangel an Videobeweisen
• Fehlende Kennzeichnung der Fahrer
• Einsatzkräfte priorisieren Hilfeleistung
• Personelle Engpässe bei Polizei & Bußgeldstellen
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Die Diskussion geht über Gesetze hinaus:
• Technische Lösungen wie Dashcams, automatisierte Auswertung von Verkehrsaufnahmen oder Sonderfahrspuren.
• Infrastrukturmaßnahmen wie Notfalltore in Mittelleitplanken oder spezielle Rettungszufahrten könnten Teil der Lösung sein.
• Politische Unterstützung durch gezielte Aufklärungskampagnen, digitale Verkehrszeichen und wiederkehrende Informationsinitiativen.
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So klar die Regeln auch sind – entscheidend ist das Verhalten jedes Einzelnen im Ernstfall. Die Rettungsgasse ist keine Option, sondern Pflicht. Und sie kann Leben retten.
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Tipp: Regelmäßige Erinnerung an die Bildung der Rettungsgasse – z. B. durch Apps, Verkehrsnachrichten oder moderne Navigationssysteme – können helfen, das richtige Verhalten zur Gewohnheit zu machen.
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Sobald der Verkehr auf Autobahnen oder Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen pro Richtung stockt oder steht – also auch schon bei Schrittgeschwindigkeit (~7–10 km/h).
Die Gasse wird immer zwischen dem linken und dem direkt daneben liegenden Fahrstreifen gebildet.
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Seit Mai 2017 kann die Behinderung von Rettungskräften strafrechtlich verfolgt werden:
• Geldstrafe oder
• Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr (auch bei Fahrlässigkeit)
Zusätzlich drohen:
• Bußgeld bis 320 Euro
• 2 Punkte in Flensburg
• Fahrverbot
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Nein. Der Standstreifen darf nicht befahren werden – außer in Notfällen oder wenn Polizei bzw. Verkehrszeichen dies ausdrücklich erlauben.
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Auch dort gilt die Pflicht zur Bildung einer Rettungsgasse. Tipps für schwierige Situationen:
• Versetzt fahren
• Abstand zum Vordermann lassen
• Randflächen, Ausweichbuchten oder Seitenstreifen nutzen (wenn erlaubt)
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Die Strafverfolgung ist oft schwierig wegen:
• Fehlender Beweise (z. B. keine Dashcam-Aufnahmen)
• Nicht ermittelbarer Fahrer
• Einsatzkräfte dokumentieren kaum, da Hilfe Priorität hat
• Mangel an Personal bei Behörden
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Die Verantwortung liegt bei jedem einzelnen Verkehrsteilnehmer – aber auch die Politik ist gefragt:
• Aufklärungskampagnen
• bessere Beschilderung
• technische Hilfsmittel (Apps, Info-Tafeln, Verkehrszeichen)
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Ja, z. B.:
• Rettungstore in Mittelleitplanken
• Sonderzufahrten für Einsatzfahrzeuge
• Automatische Verkehrsüberwachung
All das könnte helfen, im Notfall wertvolle Zeit zu sparen.
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• Regelmäßige Erinnerung einbauen (z. B. Navi-Apps mit Hinweisfunktion)
• Vorausschauend fahren
• In Stausituation automatisch Gasse bilden, auch wenn noch kein Einsatzfahrzeug in Sicht ist
Verfasser:
Rechtsanwalt Dr. Andreas Hatz
Kanzlei Schmidt Doderer & Kollegen – Ihre Experten im Verkehrsrecht
Sie befinden sich im Bereich Gewusst was? > Rettungsgasse Regeln, Tipps & Strafen