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Das im SGB II geregelte Arbeitslosengeld II / Hartz IV bei Arbeitslosigkeit dient der Grundsicherung von erwerbsfähigen Menschen, die mit Blick auf Ihre Einkommens- und Vermögenssituation nicht in der Lage sind ihr Auskommen am sozio-kulturellen Existenzminimum zu fristen.
Gerade dem Jobcenter passieren sehr häufig Fehler beim Erlass eines Verwaltungsaktes und häufig sind die Bescheide des Jobcenters falsch. Alleine schon aus diesem Grund lohnt sich eine Überprüfung des Bescheide.
Auch bei allen weiteren rechtlichen Problemen mit dem für Sie zuständigen Jobcenter ist Herr Rechtsanwalt Warga, der unter anderem zugleich Fachanwalt für Sozialrecht ist, Ihr kompetenter Vertreter. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Sie befinden sich im Bereich Sozialrecht > Arbeitslosengeld II