Auf Verkehrsstrafsachen spezialisiert

Strafrechtliche Ermittlungen

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Auch bei Situationen im Straßenverkehr, die strafrechtliche Ermittlungen nach sich ziehen können wie z. B. Trunkenheitsfahrten, Straßenverkehrsgefährdung, Unfallflucht etc. gilt im Besonderen, dass eine anwaltliche Vertretung zwingend notwendig ist.

Autobahnstau; viel Verkehr auf der Straße.  Rechtsanwalt, Fachanwalt, Verkehrsanwalt für Verkehrsrecht Felix Schmidt.
Lediglich ein erfahrener Rechtsanwalt, der auch die strafrechtlichen Bezüge des Vorwurfes rechtlich entsprechend würdigen kann, wird Ihnen z. B. im Hinblick auf drohende Haftungsfragen aus einem Verkehrsunfall sowie deren versicherungsrechtlichen Folgen, kompetent beraten können.

Fehler, die ein Beschuldigter im Rahmen eines Strafverfahrens zu Beginn seiner Vernehmung ohne Rücksprache mit einen Rechtsanwalt begeht, können später nicht mehr korrigiert werden, weshalb es zwingend notwendig ist, sofort bei einem auf diesem Gebiet erfahrenen Rechtsanwalt nachzufragen und einen Besprechungstermin zu vereinbaren. Im Besonderen wird ein auf diesem Gebiet erfahrener Rechtsanwalt zuerst Akteneinsicht anfordern, weshalb zwingend davon abzuraten ist, bei der Polizei selbst Angaben zu den erhobenen Vorwürfen zu machen.

Vor diesem Hintergrund ist es auch empfehlenswert, einer Vorladung durch die Polizei nicht Folge zu leisten, sondern zuerst und sofort einen Rechtsanwalt einzuschalten. Wenn ein Beschuldigter einer Vorladung doch Folge leistet, ist zu beachten, dass er zwingend von seinem Auskunftsverweigerungsrecht(Schweigerecht) Gebrauch macht, da aus dem Schweigen keine negativen Rückschlüsse gezogen werden dürfen.

Erkennungsdienstliche Maßnahmen

Erkennungsdienstliche Maßnahmen der Polizei müssen prinzipiell vorab geduldet werden. Nachträglich kann jedoch die Rechtswidrigkeit dieser Maßnahme durchaus festgestellt werden. Beispielsweise im Rahmen einer Blutprobe müssen keinerlei Fragen beantwortet werden. Neben der Blutprobe müssen keinesfalls weitere Maßnahmen wie Drehen oder auf dem Strich laufen, geduldet werden.

Straftat

Sofern von Ihnen eine Straftat begangen worden ist, wie beispielsweise Unfallflucht oder Trunkenheit im Verkehr ist es ebenfalls unerlässlich, sich umgehend an einen hierauf spezialisierten Rechtsanwalt zu wenden. Nur dieser kann prüfen, ob hier noch nachträglich eine Meldung zur Vermeidung einer möglichen Strafbarkeit sinnvoll ist oder nicht. Gleiches gilt bei Straßenverkehrsgefährdungen, Körperverletzungen im Straßenverkehr oder bei fahrlässiger Tötung. Auch hier ist zwingend erforderlich, einen erfahrenen Rechtsanwalt einzuschalten.Wir bieten Ihnen neben langjähriger Erfahrung im Bereich des Straßenverkehrsstrafrechts sowohl im Raum Heilbronn und Umgebung, als auch Bundesweit die vollständige und umfassende Wahrnehmung ihrer Interessen außergerichtlich und vor Gericht an.

Alkohol- und Drogendelikte

Bei Alkohol- und Drogendelikten, die unmittelbar im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehen und bei denen eine Entziehung der Fahrerlaubnis droht, ist die Einschaltung eines Rechtsanwaltes gleichfalls zwingend geboten. Gleiches gilt bei Drogen im Straßenverkehr, da dem Drogenkonsumenten nicht nur eine Geldbuße und Fahrverbot droht, sondern die Polizei regelmäßig solche Vorfälle an die Führerscheinbehörde meldet, welche dann umgehend eine Prüfung der Fahreignung vornimmt. Bei Konsum von sogenannten „weichen Drogen“ kann Ihr Rechtsanwalt im Besonderen prüfen, ob der festgestellte Wert den von der Rechtsprechung mittlerweile festgelegten Grenzwert überschreitet oder nicht.

Nebenkläger

Sofern Sie Opfer einer Straftat geworden sind, hilft Ihnen Ihr Rechtsanwalt mit der Durchsetzung von zivilrechtlichen Ansprüchen. Auch kann er Sie im Rahmen des Strafverfahrens als Nebenkläger vertreten und bereits im Ermittlungsverfahren Einfluss auf das Strafverfahren gegen den Täter nehmen. Im Besonderen begleitet Sie Ihr Rechtsanwalt in einem möglichen Strafverfahren, nimmt Sie quasi „an der Hand“, um Ihnen bei der für Sie ungewohnten Situation mit Rat und Tat bei Seite zu stehen.

Opferrecht

Die Möglichkeiten, die Ihnen hier im Rahmen des Opferrechts zustehen, werden von juristischen Laien meistens völlig unterschätzt. Es besteht die Möglichkeit bereits frühzeitig an den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft teilzuhaben und im Besonderen möglichst frühzeitig einen finanziellen Ausgleich zu erzielen, indem frühzeitig Kontakt mit dem Täter aufgenommen wird. Auch können finanzielle Ansprüche bereits im Strafverfahren geltend gemacht werden.
 

Beratungstermin

Zur Vereinbarung eines Beratungstermins erreichen Sie uns unter Tel.: 07131 / 2039260.
Alternativ können Sie uns auch per eMail kontaktieren.

Anwaltskanzlei Schmidt, Doderer & Kollegen in Heilbronn

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