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Im SGB III ist das Recht der Arbeitslosenversicherung und der Arbeitsförderung geregt. Die Arbeitslosenversicherung dient der Absicherung von Menschen bei einem kurzzeitigen Verlust des Arbeitsplatzes durch die Gewährung von Arbeitslosengeld I (ALG I). Die Arbeitsförderung verfolgt das Ziel die Schaffung und den Erhalt von Arbeitsplätzen sicherzustellen.
Im Bereich des SGB III ist Herr Rechtsanwalt Warga, der unter anderem Fachanwalt für Sozialrecht ist, Ihr kompetenter Vertreter für alle Fragen rund um die Gewährung und den Bezug von Arbeitslosengeld I (ALG I). Gerade die Anspruchsvoraussetzungen für die Gewährung von ALG I sind nicht so einfach gegeben, wie es auf den ersten Blick scheint. Häufig verhängt die Bundesagentur für Arbeit auch Sperrzeichen, die zur Folge haben, dass das ALG I nicht ausgezahlt wird, sich die Anspruchsdauer auf ALG I aber gleichwohl mindert.
Herr Rechtsanwalt Warga ist im Besonderen in folgenden Gebieten für Sie tätig:
Auch ist Herr Rechtsanwalt Warga Ihr Vertreter in allen anderen Auseinandersetzungen mit der Bundesagentur für Arbeit, wie etwa exemplarisch bei der Frage der Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Sie befinden sich im Bereich Sozialrecht > Arbeitslosenversicherung