Arbeitslosenversicherung Sicherungssystem der Bundesrepublik Deutschland

Die Arbeitslosenversicherung gehört im sozialen Sicherungssystem der Bundesrepublik Deutschland zu den Sozialversicherungen. Im SGB III ist das Recht der Arbeitslosenversicherung und der Arbeitsförderung geregelt.

Die Arbeitslosenversicherung dient der Absicherung von Menschen bei einem kurzzeitigen Verlust des Arbeitsplatzes in der Form, dass Arbeitslosengeld I als Versicherungsleistung gewährt und darüber hinaus die Person bei der Erlangung eines neuen Arbeitsplatzes unterstützt wird. Die Arbeitsförderung verfolgt das Ziel die Schaffung und den Erhalt von Arbeitsplätzen sicherzustellen.

Im Bereich des SGB III ist Herr Rechtsanwalt Warga, der unter anderem zugleich Fachanwalt für Sozialrecht ist, Ihr kompetenter Vertreter für alle Fragen rund um die Gewährung und den Bezug von Arbeitslosengeld I. Gerade die Anspruchsvoraussetzungen für die Gewährung von Arbeitslosengeld I sind nicht so einfach gegeben, wie es auf den ersten Blick scheint. Gerne ist die Bundesagentur für Arbeit auch dabei Sperrzeiten zu verhängen, die zur Folge haben, dass das Arbeitslosengeld I nicht ausgezahlt wird, sich die Anspruchsdauer auf Arbeitslosengeld I aber gleichwohl mindert.

Herr Rechtsanwalt Warga ist im Besonderen in folgenden Gebieten für Sie tätig:

  • Fragen der Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt
  • Sperrzeiten
  • „Versicherungswidriges Verhalten“
  • Anspruchshöhe



Auch ist Herr Rechtsanwalt Warga ihr Vertreter in allen anderen Auseinandersetzungen mit der Bundesagentur für Arbeit, wie etwa exemplarisch bei der Frage der Gewährung eines Gründungszuschusses oder bei der Frage der Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

Anwaltskanzlei Schmidt, Doderer & Kollegen in Heilbronn

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