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Die im SGB XII geregelte Sozialhilfe dient der Sicherung des Lebens am sozio-kulturellen Existenzminimum für alle Personen, die nicht erwerbsfähig sind und nicht als Kinder zu einer Bedarfsgemeinschaft einer erwerbsfähigen Person gehören.
Herr Rechtsanwalt Warga beschäftigt sich im Besonderen mit Fragestellungen rund um das SGB XII:
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