Abmahnung im Arbeitsrecht - Anwalt

Was ist wichtig? Wie muss ich mich verhalten?

Abmahnung

1. Für eine Kündigung des Arbeitnehmers bei Mängeln im Leistungs- oder Störungen im Verhaltensbereich bedarf es einer förmlichen Abmahnung, andernfalls eine Kündigung in der Regel unwirksam ist.

2. Eine Abmahnung muss als solche bezeichnet sein.

3. Die Mängel oder das Fehlverhalten müssen so konkret als möglich wiedergegeben werden.

4. Es muss abgedroht werden, was im Wiederholungsfalle droht, etwa eine Kündigung.

5. Der Arbeitnehmer erhält die Abmahnung; am besten gegen Empfangsbestätigung durch Unterschrift. Der Arbeitgeber heftet die Abmahnung in die Personalakte.

6. Der Arbeitnehmer kann auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte klagen. Er kann aber auch nur eine sog. Gegenvorstellung zur Personalakte reichen mit der Konsequenz, dass ein Arbeitgeber eine spätere Kündigung nicht mehr ohne Weiteres auf diese Abmahnung stützen kann.

Anwaltskanzlei Schmidt, Doderer & Kollegen in Heilbronn

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