Scheidung Online - der moderne, günstige und schnelle Weg auseinanderzugehen

Was ist Scheidung online? Der Begriff Online-Scheidung bezieht sich auf die Kommunikation mit dem Anwalt. Bei der Online-Scheidung genügt es zunächst, wenn der scheidungswillige Partner den Scheidungsantrag online ausfüllt. Der Anwalt erstellt dann anhand der gemachten Angaben den Scheidungsantrag, der bei einem Gericht in Deutschland eingereicht wird.

Wir können in Heilbronn oder auch im gesamten Bundesgebiet für Sie als Scheidungsanwalt tätig werden und Sie können uns unabhängig von Ihrem Wohnort beauftragen.
Die moderne und günstige Art der Scheidung bietet sich vor allem für die Ehegatten an, die sich einvernehmlich, schnell und möglichst kostengünstig scheiden lassen wollen. Aber auch für alle anderen streitigen Scheidungen ist diese Variante ebenfalls der schnelle Weg auseinanderzugehen. Folgesachen wie Trennungsunterhalt, Zugewinnausgleich, Sorgerecht und alles andere ergeben sich danach.

Die Online Scheidung ist äußerst bequem und schnell in der Abwicklung.
Wenn Sie uns mit der Durchführung Ihrer Scheidung online beauftragen, zahlen Sie nur die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestgebühren.

Der Scheidungsantrag wird von mir als Scheidungsanwalt gefertigt und kann zumeist noch am Tag des Scheidungsauftrages eingereicht werden. Das Scheidungsverfahren dauert erfahrungsgemäß zwischen 2 und 3 Monate, wenn kein Versorgungsausgleich durchzuführen ist.

Online Scheidung - Wie funktioniert's?

1. Füllen Sie das Online-Formular aus und lassen Sie uns dieses zukommen. Sie erhalten von uns sodann einen Kostenvoranschlag sowie eine Vollmachtsformular, welches Sie uns, wenn Sie uns sodann beauftragen möchten, unterschrieben zusenden müssen (erst mit Vollmachtserteilung kommt ein Mandatsverhältnis mit uns zu Stande).

2. Wir benötigen im Falle unserer Beauftragung

  • die Heiratsurkunde
  • die Geburtsurkunden der Kinder
  • Ihren Ehevertrag (falls Sie einen solchen haben sollten) jeweils im Original.

Außerdem überweisen Sie uns, falls Sie nicht prozesskostenhilfeberechtigt sind die Gerichtsgebühren (die Höhe teilen wir Ihnen mit). Von uns wird sodann der Scheidungsantrag bei dem für Sie zuständigen Gericht eingereicht.


3. Dem Gericht ist sodann das für die Durchführung des Versorgungsausgleichs notwendige Formular vorzulegen. Sie erhalten dieses von uns und senden uns diese ausgefüllt und unterzeichnet wieder zurück. Sobald die Rentenversicherungsträger die in der Ehezeit gebildeten Rentenanwartschaften beider Ehegatten berechnet haben, bestimmt das Familiengericht den Termin für Ihre Scheidung.

4. Sodann findet der Gerichtstermin statt und Sie werden geschieden.
Im Zuge des ganzen Verfahrens begleiten wir Sie anwaltlich, beantworten gerne Ihre Fragen, erledigen die Formalitäten und stehen Ihnen bei Gericht bei.

Formular Scheidung

Wichtig: Dieses Formular dient nur zu internen Zwecken. Es geht nicht an das Gericht!


Ohne Unterschrift ist der Auftrag nicht gültig!

Persönliche Daten der Ehegatten

I. Ehefrau:

II. Ehemann:

III. Letzte gemeinsame Wohnanschrift

IV. Daten der Heirat

B. Angaben zur Scheidung

I. Den Scheidungsantrag stelle ich als:

II. Trennungsdatum

Wir leben seit dem

getrennt (mindestens knapp 1 Jahr!)

Auch eine Trennung innerhalb der gemeinsamen Wohnung kann ausreichen. In diesem Fall bitte bei uns nachfragen.

lll. Der Ehegatten hat die eheliche Wohnung verlassen - ist ausgezogen

IV. Gemeinsame minderjährige Kinder sind vorhanden

V. Das Kind / die Kinder lebt / leben

VI. Das Sorgerecht für das Kind / die Kinder soll erhalten

Vll. Dem Antrag stimmt der andere Ehegatte zu (mit Partner besprochen)

VIII. Es gibt einen Ehevertrag

IX. Es gibt eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung

X. Es wurde eine Regelung über den Ehegattenunterhalt getroffen

XI. Es wurde eine Regelung über die Ehewohnung getroffen

XII. Es wurde eine Regelung über den Hausrat getroffen

XIII. Es wurde folgende Regelung über den Kindesunterhalt getroffen

XIV. Es wurde folgende Regelung über das Besuchsrecht getroffen

XV. Versorgungsausgleich

XVI. Gehen Sie oder Ihr Gatte in naher Zukunft in Rente?

XVII. Nettoverdienst

XVIII. Gerichtsgebühren

XIX. Weitere Angaben

Vollmacht

Hiermit erteile ich:
Kanzlei Schmidt, Doderer & Kollegen
Frau Rechtsanwältin Tamara Doderer
Rosenberg 7 "Kutscherhaus"
74072 Heilbronn

Telefon: 07131 2039260
Telefax: 07131 2039261

folgende Vollmacht

Frau Rechtsanwältin Tamara Doderer wird hiermit die Vollmacht zur Vertretung meiner Interessen in meiner Familienrechtsangelegenheit erteilt. Die Vollmacht umfasst die Befugnisse zur Antragstellung auf Scheidung der Ehe, zum Abschluss von Vereinbarungen über Scheidungsfolgen sowie zur Stellung von Anträgen auf Erteilung von Renten- und sonstigen Versorgungsauskünften.

Datum / Ort / Unterschrift Mandant