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Der neue Bußgeldkatalog; Stand November 2021 – Die Änderungsverordnung in Form einer Ersten Verordnung zur Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV-Novelle) wurde am 19. Oktober 2021 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 4688) verkündet und tritt am 9. November 2021 in Kraft. Zuvor hatte der Bundesrat am 8. Oktober 2021 der BKatV-Novelle einstimmig zugestimmt. Damit wird ein von der Verkehrsministerkonferenz und Bundesminister Andreas Scheuer einstimmig getroffener Beschluss umgesetzt.
Zu schnell gefahren? Rote Ampel überfahren? Was droht? Bußgeld. Punkte. Fahrverbot? Zu nah aufgefahren und erwischt? Ein Überblick der Konsequenzen. Mit Alkohl am Steuer erwischt? Die Konsequenzen im Bußgeldkatalog.
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Ab wann gilt der neue Bußgeldkatalog 2021?
Der neue Bußgeldkatalog ist seit dem 9. November 2021 in Kraft. Von diesem Tag an werden für Verkehrsordnungswidrigkeiten die neuen Bußgelder verhängt.
Für welche Verstöße gelten neue Bußgelder?
Geändert haben sich die Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen, Halt- und Parkverstöße, Vorfahrts– und Abbiegeverstöße, Missachtungen der Rettungsgassenpflicht, Verstöße gegen ein Durchfahrtsverbot, Umweltverstöße und Missachtungen der Sorgfaltspflicht. Außerdem gibt es einige neue Bußgelder für Rad- und E-Scooter-Fahrer.
Gelten durch die StVO-Novelle auch neue Verkehrsregeln?
Ja, allerdings existieren diese bereits seit April 2020 und wurden im Gegensatz zu den damals vorgenommenen Bußgeldkatalog-Veränderungen nie außer Kraft gesetzt.
Zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr im Allgemeinen und insbesondere für den Rad- und Fußverkehr wurden folgende Änderungen der Buß- und Verwarngelder vorgesehen:
Sollen Sie mehr Fragen zu den Regelsätzen aus dem Bußgeldkatalog haben, sprechen Sie uns an.
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