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Der offizielle „Bundeseinheitliche Tatbestandskatalog“ – publiziert vom Kraftfahrtbundesamt (KBA) – ist für Laien kaum verständlich, was insbesondere auch der komplexen Thematik und dem enormen Umfang geschuldet ist. Einem Grundtatbestand sind dabei in vielen Fällen unterschiedliche Abstufungen beigeordnet – von der Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer, deren Gefährdung bis hin zur Unfallfolge. Schon Nuancen können darüber entscheiden, ob die betroffenen Fahrer neben einem Bußgeld auch mit Punkten und Fahrverboten zu rechnen haben.
Zu schnell gefahren? Rote Ampel überfahren? Was droht? Bußgeld. Punkte. Fahrverbot? Zu nah aufgefahren und erwischt? Ein Überblick der Konsequenzen. Mit Alkohl am Steuer erwischt? Die Konsequenzen im Bußgeldkatalog.
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Bei Fragen und Rechtsberatungsbedarf kontaktieren Sie bitte die Kanzlei.
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Ab wann gilt der neue Bußgeldkatalog 2021?
Der neue Bußgeldkatalog ist seit dem 9. November 2021 in Kraft. Von diesem Tag an werden für Verkehrsordnungswidrigkeiten die neuen Bußgelder verhängt.
Für welche Verstöße gelten neue Bußgelder?
Geändert haben sich die Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen, Halt- und Parkverstöße, Vorfahrts– und Abbiegeverstöße, Missachtungen der Rettungsgassenpflicht, Verstöße gegen ein Durchfahrtsverbot, Umweltverstöße und Missachtungen der Sorgfaltspflicht. Außerdem gibt es einige neue Bußgelder für Rad- und E-Scooter-Fahrer.
Gelten durch die StVO-Novelle auch neue Verkehrsregeln?
Ja, allerdings existieren diese bereits seit April 2020 und wurden im Gegensatz zu den damals vorgenommenen Bußgeldkatalog-Veränderungen nie außer Kraft gesetzt.
Zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr im Allgemeinen und insbesondere für den Rad- und Fußverkehr wurden folgende Änderungen der Buß- und Verwarngelder vorgesehen:
Sollen Sie mehr Fragen zu den Regelsätzen aus dem Bußgeldkatalog haben, sprechen Sie uns an.
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