Ärztliches / Zahnärztliches Gebührenrecht

Hat der Arzt / Zahnarzt sein Honorar richtig berechnet?

Ärztliches / Zahnärztliches Gebührenrecht

Sie sehen sich mit einer ärztlichen / zahnärztlichen Gebührenrechnung nach der GOÄ oder GOZ konfrontiert, die Ihrer Meinung nach zu hoch ausfällt oder Leistungen berechnet, die Ihrer Meinung nach vom Arzt / Zahnarzt nicht erbracht worden sind? Ihre private Krankenversicherung weigert sich eine ärztliche / zahnärztliche Liquidation ganz oder teilweise mit irgendeiner Begründung zu bezahlen und Sie sehen sich gleichwohl der Forderung des Arztes / Zahnarztes ausgesetzt?

In diesem Fall ist Herr Rechtsanwalt Warga, der unter anderem zugleich auch Fachanwalt für Medizinrecht ist, Ihr kompetenter Ansprechpartner.

Bei der Prüfung einer ärztlichen Liquidation nach der GOÄ oder einer zahnärztlichen Liquidation nach der GOZ sind eine Vielzahl von Punkten zu beachten, um die Frage beantworten zu können, ob der Arzt / Zahnarzt sein Honorar richtig berechnet hat oder nicht. Unter anderem sind folgende Punkte zu prüfen:

  • war die Behandlung / der einzelne Behandlungsschritt medizinisch notwendig? Nur für medizinisch notwendige Behandlungen kann eine Vergütung verlangt werden
  • hat der Arzt / Zahnarzt dem Gebot der wirtschaftlichen Aufklärung genügt?
  • ist eine ggf. geschlossene Honorarvereinbarung beachtlich nach den Vorgaben der GOÄ bzw. GOZ geschlossen worden?
  • ist die jeweils in Ansatz gebrachte Gebührenziffer tatsächlich angefallen?
  • ist die in Ansatz gebrachte Gebührenziffer konkret abrechenbar oder sperrt eine andere abgerechnete Gebührenziffer die Abrechnung?
  • ist die in Ansatz gebrachte Gebührenziffer mit Blick auf das so genannte Zielleistungsprinzip überhaupt abrechenbar und nicht bereits als logischer
    und / oder notwendiger Schritt von einer anderen Gebührenziffer umfasst.
  • ist der jeweilige Steigsatz für die Gebührenziffer korrekt gewählt und ggf. ausreichend begründet?


Diese und ggf. weitere Fragen sind zu prüfen, um die Frage zu beantworten, ob ein Arzt / Zahnarzt von Ihnen ein Honorar berechtigt begehrt oder nicht. Derart komplexe Fragen sollten Sie in jedem Fall von einem Fachanwalt für Medizinrecht prüfen und sich ggf. auch von einem Fachanwalt für Medizinrecht in der anstehenden Auseinandersetzung vertreten lassen, damit Ihre Rechte gewahrt bleiben.

Bitte bedenken Sie, dass der Arzt / Zahnarzt oder die entsprechende Verrechnungsstelle, die mit dem Einzug der Forderung beauftragt wurde, regelmäßig auch sich anwaltlicher Hilfe eines in diesem Bereich spezialisierten Rechtsanwaltes bedient. Alleine schon deswegen ist es erforderlich, dass Sie sich nicht in derartigen Verfahren von irgendeinem Rechtsanwalt beraten und vertreten lassen, sondern von einem Fachanwalt für Medizinrecht.

Mit Herrn Rechtsanwalt Warga haben Sie für solche Fälle einen versierten und kompetent anwaltlichen Vertreter gefunden. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

Anwaltskanzlei Schmidt, Doderer & Kollegen in Heilbronn

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