Gesetzliche Rentenversicherung

Vertretung von Versicherten

gesetzliche Rentenversicherung

Die in im SGB VI geregelte gesetzliche Rentenversicherung verfolgt das Ziel der Absicherung, wenn die Erwerbstätigkeit auf Grund von Alter oder wegen Krankheit aufgegeben wird bzw. werden muss. Neben dieser Aufgabe hat die Deutsche Rentenversicherung durch die Erbringung von Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben auch nach Möglichkeit das vorzeitige Ausscheiden einer Person aus dem Erwerbsleben, frei nach dem Grundsatz „Reha vor Rente“ zu verhindern.

Sinkt auf Grund von Krankheit das Leistungsvermögen einer Person bezogen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt und mit Blick auf eine 5-Tage-Woche auf unter 3 Stunden, dann besteht beim Vorliegen der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen ein Anspruch auf eine Rente wegen voller Erwerbsminderung. Befindet sich das Leistungsvermögen hingegen bei weniger als 6 jedoch mehr 3 Stunden, dann besteht beim Vorliegen der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen ein Anspruch auf eine Regen wegen teilweiser Erwerbsminderung. Neben dieser allgemeinen Regelungen gibt es zum Teil noch Übergangsregeln, die dem Vertrauensschutz für ältere Versicherte dienen und nicht auf den allgemeinen Arbeitsmarkt sondern vielmehr auf den Beruf abstellen.

Eine der Haupttätigkeiten von Herrn Rechtsanwalt Warga im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung ist die Vertretung von Versicherten in Verfahren betreffend die Rente wegen Erwerbsminderung, weswegen Sie in Herr Rechtsanwalt Warga für derartige Verfahren einen besonders versierten anwaltlichen Vertreter gefunden haben.

Auch in allen weiteren Bereichen der gesetzlichen Rentenversicherung ist Herr Rechtsanwalt Warga, der unter anderem zugleich auch Fachanwalt für Sozialrecht ist, Ihr kompetenter Vertreter. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

Anwaltskanzlei Schmidt, Doderer & Kollegen in Heilbronn

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