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Der Kindergeldbezug kann auf entsprechenden schriftlichen Antrag geändert werden, beispielsweise, dass nach Trennung der Eheleute der die gemeinsamen Kinder betreuende Gatte das Kindergeld ausbezahlt erhält.
Der entsprechende Antrag ist an die zuständige Familienkasse des Arbeitsamtes, in dessen Bezirk die antragstellende Partei ihren Wohnsitz/ gewöhnlichen Aufenthalt hat zu richten bzw. bei Angehörigen des öffentlichen Dienstes und Empfängern von Versorgungsbezügen bei der Familienkasse der Dienststelle einzureichen.
Die entsprechenden Antragsformulare stellen wir Ihnen gerne auf Ihre Anfrage hin zur Verfügung.
Tamara Doderer, Ihre Anwältin für Familienrecht
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