Die MPU - machen Sie sich nicht zum "Idioten"

Rechtsberatung bei Medizinisch-psychologischer Untersuchung in der Region Heilbronn

Führerschein in gefahr

Sofern bei Ihnen bereits eine medizinisch-psychologische Untersuchung angeordnet wurde, ist es ebenfalls unerlässlich, zu einem Rechtsanwalt zu gehen, da im Ergebnis davon ausgegangen werden muss, dass der Führerschein eines Verkehrsteilnehmers im Prinzip immer gefährdet ist, nachdem die rechtlichen Möglichkeiten, welche eine Führerscheinstelle besitzt und auch anwendet bei einem juristischen Laien völlig unterschätzt werden.

Entgegen der hoffnungsvollen Meinung vieler Betroffener ist die Fahrerlaubnis in dem Fall, dass er nach einem einschlägigen Vorfall nicht durch das Strafgericht entzogen wird, keinesfalls immer „gerettet“ und die Angelegenheit für den Betroffenen durch Zahlung einer Geldbuße erledigt. So hat daneben auch die Fahrerlaubnisbehörde in zahlreichen Fällen die Möglichkeit, dem Betroffenen auf Basis der Regelungen des Ordnungswidrigkeitenrechts die Fahrerlaubnis zu entziehen.

Beispielsweise sind Ermittlungsbehörden, also auch die Polizei, nach Maßgabe des StVG verpflichtet, Tatsachen, welche darauf schließen lassen, dass ein Fahrzeugführer sich als ungeeignet zum Führen eines Fahrzeugs erwiesen hat, der Fahrerlaubnisbehörde mitzuteilen, sodass diese dann ggf. die MPU anordnen darf und muss.

Derartige Tatsachen, die den angesprochenen Verdacht begründen können, sind regelmäßig der Konsum von Drogen (Ecstasy, Kokain, unter bestimmten Voraussetzungen auch Cannabis, etc.) oder Alkohol, insbesondere – aber nicht nur – in Verbindung mit der Teilnahme im öffentlichen Straßenverkehr. Auch ohne den Einfluss von Drogen oder Alkohol kann der wiederholte Verstoß gegen straßenverkehrsrechtliche Vorschriften in erheblichem Umfang zur Anordnung einer MPU führen.

Die Folge einer derartigen Anordnung ist schließlich, dass die Neuerteilung der Fahrerlaubnis durch die Fahrerlaubnisbehörde von dem Nachweis des Betroffenen abhängig ist, dass dieser zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist. Dieser Nachweis erfolgt durch die Vorlage des positiven Ergebnisses der MPU.

Infolge der MPU-Anordnung ist sodann fristwahrend seitens des Verkehrsrechtsanwalts mit dem Betroffenen das weitere Vorgehen abzustimmen. Zum einen besteht die Möglichkeit, hiergegen fristwahrend Rechtsmittel einzulegen. Ggf. ist es taktisch indes vorteilhaft, dem Betroffenen zu empfehlen, sich auf die MPU einzulassen und sich hierauf vorzubereiten. Eine Prüfung des jeweiligen Einzelfalles ist hierzu indes unerlässlich. Hierbei ist zudem wichtig zu wissen, dass die Fahrerlaubnisbehörde für den Fall, dass der Betroffene sich weigert, die MPU-Begutachtung durchzuführen oder aber das angeforderte Gutachten nicht fristgerecht vorlegt, bei Ihrer Entscheidung bereits deshalb auf die Nichteignung des Betroffenen schließen kann.

Auch die Vorbereitung auf die MPU ist schließlich von wesentlicher Bedeutung für den Betroffenen. Diese sollte ausschließlich durch fachlich versierte und erfahrene Stellen erfolgen. Wir beraten Sie gerne und umfassend in diesem Bereich und verfügen zudem über die Möglichkeit Ihnen erfahrene MPU-Berater in der Region Heilbronn an die Hand zu geben. Machen sie sich nicht zum Idioten! Rufen Sie uns hierzu bitte in unserer Kanzlei in Heilbronn (07131 / 2039260) an und vereinbaren einen Beratungstermin.

Anwaltskanzlei Schmidt, Doderer & Kollegen in Heilbronn

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