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Das unberechtigte Herunterladen von Musikdateien oder anderen Programmen/Dateien oder aber das Tauschen von Dateien wie z. B. im Rahmen des Verbreitens pornographischer Schriften im Sinne von § 184 StGB hat zur Folge, dass seitens der Ermittlungsbehörden nach Einleitung eines Ermittlungsverfahrens eine Hausdurchsuchung und häufig auch eine Beschlagnahme des benutzten Computers erfolgt.
Auch hier ist eine möglichst frühe Hinzuziehung eines mit diesem Themenbereichs bewanderten Fachanwaltes für Strafrecht sinnvoll, um das „Schlimmste zu verhindern“, im Besonderen, dass derartige Fälle „weite Kreise“ ziehen.
Sofern Sie durch eine Straftat im Internet geschädigt wurden, können wir Sie gleichfalls gerne beraten und vertreten.
Sie erreichen uns telefonisch unter: 07131 / 2039260 oder per E.Mail.
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