Heilbronn Ordnungswidrigkeit: Rechtliche Vertretung bei einem Bußgeldbescheid und Bußgeld

Ordnungswidrigkeit :: Bußgeldbescheid

Bußgeldbescheid

Bei einem Bußgeldbescheid lässt sich eine erfolgversprechende Verteidigung ausschließlich durch einem Rechtsanwalt realisieren, der auf diesem Gebiet spezialisiert ist und damit auch die notwendige Erfahrung im Umgang mit derartigen Vorwürfen hat.
Bußgeldverfahren Heilbronn
Auch, wenn Sie der Auffassung sind, dass eine erfolgversprechende Verteidigung nicht möglich ist, kann Ihnen ein erfahrener Anwalt, der auf Verkehrsrecht spezialisiert ist, häufig weiterhelfen. Im Besonderen erkennen Spezialisten eventuelle Fehler der Behörden, welche Bescheide unwirksam machen bzw. Möglichkeiten- ggf. auch in Zusammenarbeit mit technischen Sachverständigen -, mit denen einem möglichen Führerscheinentzug oder der Eintragung von Punkten im Verkehrszentralregister begegnet werden kann.

Darüber hinaus gilt als oberste Regel, dass gegenüber der Polizei grundsätzlich keinerlei Angaben gemacht werden müssen. Aufgrund von Unkenntnis im Umgang mit Behörden oder Polizeibeamten werden häufig im Vorfeld Angaben getätigt, obwohl als Beschuldigter grundsätzlich ein Aussageverweigerungsrecht besteht.

Ordnungswidrigkeit. Zu schnell gefahren? Tempoverstoß?

Wir bieten unkomplizierte und schnelle Hilfe bei Bußgeldverfahren, Fahrverbot oder Punkten. Oft sind Bescheide fehlerhaft. Wenn Sie sich sofort wehren besteht eine Chance gegen Mess- und Verfahrensfehler vorzugehen. Viele Messungen sind falsch. Sie erhalten bei uns eine individuelle Beratung und schnelle Abhilfe. Sehen Sie sich unseren Bußgeldrechner an. Wir prüfen ob sich ein Einspruch lohnt?

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Diese sind in der Regel eher belastend, als entlastend, weshalb es grundsätzlich zwingend geboten ist, ohne Rücksprache mit einem auf diesem Gebiet erfahrenen Rechtsanwalt keinerlei Angaben zu machen.

Ordnungswidrigkeit :: Drohendes Fahrverbot

Im Besonderen bei drohendem Fahrverbot wegen Geschwindigkeitsüberschreitung, Unterschreiten des Sicherheitsabstandes, Überholen, Fahrstreifenwechsel sowie bei qualifizierten Rotlichtverstößen etc. ist die Einschaltung eines qualifizierten Rechtsanwaltes unumgänglich, um Rechtsnachteile zu vermeiden und um sich vor einer möglichen Aussage rechtlich abzusichern.

Auch hier gilt, dass ohne Rücksprache mit einem erfahrenen Rechtsanwalt keinerlei Angaben getätigt werden sollen und im Besonderen, dass der Verstoß nicht zugegeben werden darf.

Ferner ist zu beachten, dass bei Vorhandensein einer Rechtsschutzversicherung diese bei begründeten Zweifeln an der Korrektheit der Messung bei Geschwindigkeitsverstößen verpflichtet ist, Kostenzusage für die Einholung eines öffentlich bestellten Sachverständigen zu erteilen. Dieser wird in Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Verkehrsrechtsanwalt häufig erreichen, dass von der Verhängung eines Fahrverbotes abgesehen wird.

Vielen Rechtssuchenden aus Heilbronn ist nicht geläufig, dass einer Vorladung der Polizei grundsätzlich keine Folge geleistet werden muss; es sei denn, dass die Vernehmung durch einen Richter oder durch die Staatsanwaltschaft angeordnet wurde (leider weist die Polizei auf dieses Recht häufig nicht hin). Dies gilt sowohl im bußgeld- als auch im strafrechtlichen Bereich.

Auch ist man als Beschuldigter prinzipiell nicht verpflichtet, eine Aussage, welche einen selbst belastet, zu tätigen. Vor diesem Hintergrund gilt grundsätzlich, dass bevor bei der Polizei oder bei der Bußgeldbehörde Angaben zur Sache gemacht werden, Rücksprache mit einem Rechtsanwalt zu halten ist. Dieser wird prinzipiell zuerst Akteneinsicht anfordern und danach zusammen mit dem Mandanten entscheiden, ob eine Aussage getätigt wird und wenn ja, welche Einlassungen getätigt werden.


Unsere Kanzlei übernimmt Ihre rechtliche Vertretung und beantwortet gerne Ihre Fragen zum Thema Bußgeld.

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Anwaltskanzlei Schmidt, Doderer & Kollegen in Heilbronn

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