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Der Strafverteidiger Notdienst Region Heilbronn/Schwäbisch Hall wurde im Laufe des Jahres 2006 gegründet.
Mitinitiator war unter anderem Fachanwalt Strafrecht Felix Schmidt, der sich auch um die Organisation kümmert.
Der Strafverteidiger Notdienst soll Beschuldigten - auch - außerhalb der üblichen Bürozeiten anwaltliche Hilfe/Rat bieten. Deshalb ist eine Rufbereitschaft eingerichtet.
Die Rufnummer ist zumindest von 7.00 Uhr bis 23.00 Uhr, auch am Wochenende geschaltet. Der Strafverteidiger Notdienst ist erreichbar unter der Rufnummer: 0162 / 265 16 62
Die Mitglieder des Strafverteidiger Notdienstes sind alles Fachanwälte*innen für Strafrecht, wodurch eine hohe anwaltliche und fachliche Kompetenz gewährleistet ist.
Sämtliche Mitglieder*innen sind langjährig auf dem Gebiet des Strafrechts und verwandter Rechtsgebiete tätig.
Die Rufbereitschaft des Strafverteidiger Notdienstes gewährleistet, dass durch eine sofortige Kontaktaufnahmen, die Weichen sehr früh gestellt werden könne, um so Einfluss auf das Strafverfahren nehmen zu können.
Für den Anruf von Ihnen beim Strafverteidiger Notdienst entstehen außer den Telefonkosten keine weiteren Gebühren.
Erst wenn ein Mandat erteilt wird, fallen Kosten und Gebühren, wie bei jeder anderen Beauftragung eines Anwalts auch, an. GGf. besteht auch die Möglichkeit einer Pflichtverteidigung.
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