Arbeitsrecht, Familienrecht, Strafrecht, Medizinrecht oder Sozialrecht?
Fachanwälte sind geprüfte Experten in der Anwaltschaft.
Fachanwalt / Fachanwälte sind Rechtsanwälte,
die auf einem bestimmten Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen nachweisen können. Der Titel „Fachanwalt“ wird von den regionalen Rechtsanwaltskammern verliehen. Zuvor wird intensiv nach einem in der Fachanwaltsordnung festgelegten Katalog geprüft, ob die notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind. Der Rechtsanwalt muss nachweisen, dass er auf dem entsprechenden Fachgebiet über Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, die erheblich darüber hinausgehen, was üblicherweise durch die Ausbildung und die praktischen Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Bevor die Verleihung eines Fachanwaltstitels beantragt werden kann, muss der Rechtsanwalt in der Regel einen mindestens 120 Stunden umfassenden Fachkurs absolvieren und mehrere Klausuren bestehen. Außerdem muss eine bestimmte Zahl von bearbeiteten Fällen im jeweiligen Fachgebiet nachgewiesen werden.
Ein Rechtsanwalt kann maximal drei Fachanwaltstitel erwerben. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss jeweils jährlich belegen, dass er sich im vorgeschriebenen Umfang fachlich fortgebildet hat.
Folgende Kollegen und Kolleginnen haben einen Fachanwaltstitel:
Felix Schmidt
» Rechtsanwalt
» Fachanwalt für Strafrecht
Weitere Informationen » zu Rechtsanwalt Felix Schmidt
Tamara Doderer
» Rechtsanwältin
» Fachanwältin für Familienrecht
Weitere Informationen » zu Rechtsanwältin Tamara Doderer
Richard Herber
» Rechtsanwalt
» Fachanwalt für Arbeitsrecht
Weitere Informationen » zu Rechtsanwalt Richard Herber
Sven Warga
» Rechtsanwalt
» Fachanwalt für Sozialrecht
» Fachanwalt für Medizinrecht
Anwaltskanzlei Schmidt, Doderer & Kollegen in Heilbronn
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