Ihr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht in Heilbronn

Herr Rechtsanwalt Warga, der zugleich Fachanwalt für Sozialrecht ist, vertritt Sie in folgenden Bereichen des Sozialrechts

Das Sozialrecht ist eine besondere Rechtsmaterie des öffentlichen Rechts, die ganz überwiegend der Sozialgerichtsbarkeit und in einem geringen Teil der Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit zugewiesen ist. Gerade vom Verfahrens- und Prozessrecht weist das Sozialrecht eine Vielzahl von Besonderheiten im Vergleich zu den weiteren Gebieten des öffentlichen Rechts auf, wobei diese Besonderheiten meist darauf zurückzuführen snd, dass mit Blick auf die unveräußerliche Menschenwürde und das grundgesetzlich verankerte Sozialstaatsprinzip die allgemeinen Regeln des Verwaltungsrechts nicht gelten.

Auch ist das Sozialrecht eine „Dauerbaustelle“ des Bundesgesetzgebers und fortlaufenden zum Teil wenig durchdachten Änderungen unterworfen.

Im Sozialrecht handeln die Behörden und Sozialversicherungsträger im Wesentlichen förmlich durch Erlass von Verwaltungsakten / Beschieden. Gegen diese Verwaltungsakte / Bescheide kann - sollten Sie mit der Entscheidung der Behörde nicht zufrieden sein - Widerspruch erhoben werden.

Im Widerspruchsverfahren wird die Entscheidung sodann erneut von der Behörde / dem Sozialversicherungsträger auf Richtigkeit hin überprüft und es ergeht ein Widerspruchsbescheid. Sollte die Behörde / der Sozialversicherungsträger im Widerspruchsverfahren nicht Abhilfe geschaffen haben so kann nach Erhalt des Widerspruchsbescheides Klage vor dem zuständigen Sozialgericht erhoben und eine gerichtliche Überprüfung des Verwaltungshandelns herbeigeführt werden. Dieser Verfahrensgang ist zwingend. Vor Abschluss des Widerspruchsverfahrens kann das zuständige Sozialgericht nicht in der Hauptsache angerufen werden.

In dieser hochkomplexen Rechtsmaterie benötigen Sie zur Durchsetzung Ihrer Rechte regelmäßig einen spezialisierten und erfahrenen Fachanwalt für Sozialrecht, da Ihnen auf Seiten der handelnden Behörde / des handelnden Sozialversicherungsträgers regelmäßig kundiges und prozesserfahrenes Personal begegnet.

Bei Herrn Rechtsanwalt Warga handelte es sich um einen solchen erfahrenen Fachanwalt für Sozialgericht, der auf die erfolgreiche Führungen von Verfahren in allen Instanzen bis zum Bundessozialgericht zurückblicken kann. Herr Rechtsanwalt Warga ist Ihr Ansprechpartner im Sozialrecht und gerne für Sie ab Beginn des Widerspruchsverfahrens oder auch erst ab dem Klagverfahren tätig.

Arbeitslosengeld II

Bürgergeld

Das im SGB II geregelte Bürgergeld dient der Grundsicherung von erwerbsfähigen Menschen, die mit Blick auf Ihre Einkommens- und Vermögenssituation nicht in der Lage sind ihr Auskommen am sozio-kulturellen Existenzminimum zu fristen.

Weitere Informationen zum Bürgergeld  »  Bürgergeld

Sozialhilfe

Sozialhilfe

Die im SGB XII geregelte Sozialhilfe dient der Sicherung des Lebens am sozio-kulturellen Existenzminimum für alle Personen, die nicht erwerbsfähig sind und nicht als Kinder zu einer Bedarfsgemeinschaft einer erwerbsfähigen Person gehören.

Weitere Informationen zur  »  Sozialhilfe

gesetzliche Rentenversicherung

Gesetzliche Rentenversicherung

Die im SGB VI geregelte gesetzliche Rentenversicherung verfolgt das Ziel der Absicherung, wenn die Erwerbsfähigkeit auf Grund von Alter oder wegen Krankheit nicht mehr gegeben ist. Neben dieser Aufgabe hat die Deutsche Rentenversicherung durch die Erbringung von Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben auch nach Möglichkeit ein vorzeitiges Ausscheiden einer Person aus dem Erwerbsleben nach dem Grundsatz „Reha vor Rente“ zu verhindern.

Weitere Informationen zur  »  gesetzlichen Rentenversicherung

Gesetzliche Krankenversicherung

Sie sind in der gesetzlichen Krankenversicherung nach Maßgabe des SGB V kraft Gesetz, freiwillig oder im Rahmen der Familienversicherung versichert, dann steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Warga, der sowohl Fachanwalt für Sozialrecht als auch Fachanwalt für Medizinrecht ist bei jedweden Fragen rund um das Leistungsrecht der gesetzlichen Krankenversicherung zur Verfügung.

Weitere Informationen zur  »  gesetzliche Krankenversicherung

Soziale Pflegeversicherung / Private Pflegepflichtversicherung

Im SGB XI ist sowohl die jeweilige Pflichtversicherung betreffend das Risiko der Pflegebedürftigkeit für alle in der gesetzlichen Kranken- als auch in der private Krankenversicherung versicherte Menschen geregelt, da insoweit für alle Menschen das gleiche Maß an Mindestabsicherung gegen das Risiko der Pflegebedürftigkeit gilt.

Weitere Informationen zur  »  sozialen Pflegeversicherung / privaten Pflegepflichtversicherung
 

Gesetzliche Unfallversicherung

Die im SGB VII geregelte gesetzliche Unfallversicherung gewährt Ihnen Versicherungsschutz, wenn Sie einen Arbeitsunfall erleiden oder an einer Berufskrankheit erkranken sollten.

Weitere Informationen zur  »  gesetzlichen Unfallversicherung

Arbeitslosenversicherung

Im SGB III ist das Recht der Arbeitslosenversicherung und der Arbeitsförderung geregt. Die Arbeitslosenversicherung dient der Absicherung von Menschen bei einem kurzzeitigen Verlust des Arbeitsplatzes durch die Gewährung von Arbeitslosengeld I (ALG I).

Die Arbeitsförderung verfolgt das Ziel die Schaffung und den Erhalt von Arbeitsplätzen sicherzustellen.

Weitere Informationen zur  »  Arbeitslosenversicherung

Schwerbehindertenrecht

Die Frage, ob ein Mensch schwerbehindert ist, bestimmt sich an Hand des Grades der Behinderung (GdB). Ab einem Gesamt-GdB von 50 ist ein Mensch schwerbehindert. Ein Anspruch auf Feststellung eines GdB besteht ab einem GdB von 20. Darüberhinaus besteht die Möglichkeit Merkzeichen zuerkannt zu bekommen.

Weitere Informationen zum  »  Schwerbehindertenrecht

Anwaltskanzlei Schmidt, Doderer & Kollegen in Heilbronn

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