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Das Sozialrecht soll der Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit, zumindest von seiner Zielsetzung her, dienen (§ 1 SGB I).
Das Sozialrecht ist eine besondere Rechtsmaterie des öffentlichen Rechts, die inzwischen überwiegend der Sozialgerichtsbarkeit und in geringen Teilen jeweils der Verwaltungsgerichtsbarkeit zugewiesen ist. Gerade vom Verfahrens- und Prozessrecht weist das Sozialrecht eine Vielzahl von Besonderheiten im Vergleich zu den weiteren Gebieten des öffentlichen Rechts auf, wobei diese Besonderheiten meist darauf zurückzuführen sind, dass mit Blick auf die unveräußerliche Menschenwürde und das grundgesetzliche verankerte Sozialstaatsprinzip die allgemeinen Regeln des Verwaltungsrechts nicht gelten.
Auch ist das Sozialrecht eine „Dauerbaustelle“ des Bundesgesetzgebers und fortlaufend zum Teil wenig durchdachten Änderungen unterworfen.
Im Sozialrecht handeln die Behörden im Wesentlichen förmlich durch Erlass von Verwaltungsakten. Gegen diese Verwaltungsakte kann - sollten Sie mit der Entscheidung der Behörde nicht zufrieden sein - Widerspruch eingelegt werden.
Im Widerspruchsverfahren wird die Entscheidung sodann erneut von der Behörde auf Richtigkeit hin überprüft und es ergeht ein Widerspruchsbescheid. Sollte die Behörde im Widerspruchsverfahren nicht Abhilfe geschaffen haben, so kann nach Erhalt des Widerspruchsbescheides Klage vor dem zuständigen Sozialgericht erhoben und die Entscheidung der Behörde einer gerichtlichen Überprüfung unterzogen werden. Dieser Verfahrensgang ist zwingend. Vor Abschluss des Widerspruchsverfahrens kann das zuständige Sozialgericht nicht in der Hauptsache angerufen werden.
In dieser hochkomplexen Rechtsmaterie benötigen Sie zur Durchsetzung Ihrer Rechte regelmäßig einen einen spezialisierten und erfahrenen Fachanwalt für Sozialrecht, da Ihnen auf Seiten der handelnden Behörden regelmäßig kundiges und prozesserfahrenes Personal begegnet.
Bei Herrn Rechtsanwalt Warga handelt es sich um einen solchen erfahrenen Fachanwalt für Sozialrecht, der auf die erfolgreiche Führung von Verfahren in allen Instanzen bis zum Bundessozialgericht zurückblicken kann. Herr Rechtsanwalt Warga ist Ihr Ansprechpartner im Sozialrecht und gerne für Sie ab Beginn des Widerspruchsverfahrens tätig.
Das im SGB II geregelte Arbeitslosengeld II / Hartz IV dient der Grundsicherung von erwerbsfähigen Menschen, die mit Blick auf Ihre Einkommens- und Vermögenssituation nicht in der Lage sind ihr Auskommen am sozio-kulturellen Existenzminimum zu fristen.
Weitere Informationen » Arbeitslosengeld II
Die im SGB XII geregelte Sozialhilfe dient der Sicherung des Lebens am sozio-kulturellen Existenzminimum für alle Personen, die nicht erwerbsfähig sind und nicht als Kinder zu einer Bedarfsgemeinschaft einer erwerbsfähigen Person gehören.
In diesem Fall ist Herr Rechtsanwalt Warga, der unter anderem zugleich auch Fachanwalt für Medizinrecht ist, Ihr kompetenter Ansprechpartner.
Weitere Informationen » Sozialhilfe
Die in im SGB VI geregelte gesetzliche Rentenversicherung verfolgt das Ziel der Absicherung, wenn die Erwerbstätigkeit auf Grund von Alter oder wegen Krankheit aufgegeben wird bzw. werden muss. Neben dieser Aufgabe hat die Deutsche Rentenversicherung durch die Erbringung von Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben auch nach Möglichkeit das vorzeitige Ausscheiden einer Person aus dem Erwerbsleben, frei nach dem Grundsatz „Reha vor Rente“ zu verhindern.
Weitere Informationen » gesetzliche Rentenversicherung
Sie sind in der gesetzlichen Krankenversicherung nach Maßgabe des SGB V kraft Gesetz, freiwillig oder familienversichert, dann steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Warga, der zugleich Fachanwalt für Sozialrecht und Fachanwalt für Medizinrecht ist bei jedweden Fragen rund um die gesetzliche Krankenversicherung zur Verfügung.
Weitere Informationen » gesetzliche Krankenversicherung
Im SGB XI ist sowohl die für alle in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten geltende soziale Pflegeversicherung, als auch die für alle in der privaten Krankenversicherung geltende private Pflegepflichtversicherung geregelt, da für entsprechend privat oder gesetzliche Krankenversicherte hinsichtlich der gesetzlich vorgeschriebenen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit der gleiche Maßstab gelten soll.
Weitere Informationen » Soziale Pflegeversicherung / Private Pflegepflichtversicherung
Die im SGB VII geregelte gesetzliche Unfallversicherung gewährt Ihnen Versicherungsschutz, wenn Sie einen Arbeitsunfall erleiden oder an einer Berufskrankheit erkranken sollten.
Weitere Informationen » Gesetzliche Unfallversicherung
Im SGB III ist das Rechts der Arbeitslosenversicherung und der Arbeitsförderung geregelt. Die Arbeitslosenversicherung dient der Absicherung von Menschen bei einem kurzzeitigen Verlust des Arbeitsplatzes in der Form, als dass Arbeitslosengeld I als Versicherungsleistung gewährt und darüber hinaus die Person bei der Erlangung eines neuen Arbeitsplatzes unterstützt wird. Die Arbeitsförderung verfolgt das Ziel die Schaffung und den Erhalt von Arbeitsplätzen sicherzustellen.
Weitere Informationen » Arbeitslosenversicherung
Die Frage ob ein Mensch schwerbehindert ist bestimmt sich an Hand des Grades der Behinderung (GdB). Ab einem Gesamt-GdB von 50 ist ein Mensch schwerbehindert. Ein Anspruch auf Feststellung eines Gesamt-GdB besteht ab einem Gesamt-GdB von 20.
Weitere Informationen » Schwerbehindertenrecht
Die Frage ob Sie in einem, mehreren oder allen Zweigen der Sozialversicherung kraft Gesetz, sprich also ohne weiteres Zutun und insbesondere auch ohne Stellung irgendeines Antrages Mitglied sind, ist von großer praktischer Bedeutung, da die Mitgliedschaft, wenn Sie nicht abhängig beschäftig sind, zum einen die Zahlung von Beiträgen nach sich zieht und Sie zum anderen durch die Mitgliedschaft auch Ansprüche auf Leistungen erwerben.
Weitere Informationen » Fragen der Mitgliedschaft in der Sozialversicherung
Weitere Fragen zum Sozialabgabenrecht / sozialabgabenrecht beantwortet Ihnen Herr Warga.
Immer wieder kommt es vor, dass Arbeitgeber die Sozialabgaben nicht abführen oder falsche Erklärungen abgeben.
Mitarbeiter sind verunsichert. Fragen sich was passiert eigentlich wenn der Arbeitsgeber die Sozialabgaben nicht abführt.
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