Arzthaftungsrecht / Behandlungsfehler

Arzthaftungsrecht / Behandlungsfehler

Nichts ist ärgerlicher, wie wenn Sie durch eine ärztliche / zahnärztliche Heilbehandlung, die Ihnen eigentlich helfen soll, Ihre Gesundheit zu verbessern oder zu erhalten, an eben dieser Gesundheit beschädigt werden. Schnell stellt sich dann die Frage, ob dem Arzt / Zahnarzt ein Behandlungsfehler unterlaufen ist oder nicht.

Die Frage, ob ein solcher Behandlungsfehler vorliegt oder nicht, ist eine rechtlich und medizinisch hochkomplexe Frage, da nicht jedes Nicht Gelingen einer ärztlichen / zahnärztlichen Behandlung gleich von der Rechtsprechung als Behandlungsfehler bewertet wird, was daran liegt, dass ein Arzt / Zahnarzt keinen Behandlungserfolg, sondern „nur“ ein Bemühen unter Beachtung des jeweiligen Facharztstandard schuldet.

Die Frage ob der Arzt / Zahnarzt diesen Facharztstandard unterschritten und beruhend hierauf dem Patienten ein Schaden erwachsen ist, stellt eine hochkomplexe Fragestellung dar, die regelmäßig für eine zutreffende Einschätzung das Wissen und die Erfahrung eines Fachanwaltes für Medizinrecht benötigt.

Auch wenn der ärztliche / zahnärztliche Behandlungsfehler feststeht bzw. festgestellt wird, stellen sich sodann eine Vielzahl von weiteren Fragen, wozu etwa die Frage der Höhe des Schmerzensgeldes und der erwachsenen materiellen Schäden zählt.

Auch diese Fragen sollten durch eine Fachanwalt für Medizinrecht bewertet werden, damit für Sie das optimale Ergebnis erzielt wird.

Herr Rechtsanwalt Warga ist als Fachanwalt für Medizinrecht Ihr kompetenter Ansprechpartner, wobei Herrn Rechtsanwalt Warga Sie durch alle möglichen Stationen des Verfahrens begleitet. Im Einzelnen geht es um folgende Stationen:

  • Anforderung, Sichtung und Bewertung der Behandlungsunterlagen
  • Prüfung des Sachverhaltes inkl. der Behandlungsunterlagen, ob aus juristischer Sicht Anhaltspunkte für einen Behandlungsfehler bestehen
  • vorgerichtliche Geltendmachung der Ansprüche inkl. weiterer Korrespondenz mit dem Haftpflichtversicherer des Arztes / Zahnarztes
  • ggf. Durchführung eines Verfahrens vor der zuständigen Gutachterkommission für Fragen ärztlicher / zahnärztlicher Haftung bei der jeweiligen Ärzte- / Zahnärztekammer
  • ggf. Führung des Klagverfahrens
  • ggf. Führung des Berufungsverfahrens


Für Herrn Rechtsanwalt Warga gehört es selbstverständlich dazu, dass er Ihnen vor jedem der oben aufgezeigten Verfahrensschritten offen die gegebenen Erfolgsaussichten mitteilt, damit sodann gemeinsam entschieden werden kann, ob und wenn ja wie das Verfahren weiter betrieben werden soll.

Sie vermuten einen ärztlichen Behandlungsfehler erlitten zu haben? Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Anwaltskanzlei Schmidt, Doderer & Kollegen in Heilbronn

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