Gesetzliche Krankenversicherung

Sie sind in der gesetzlichen Krankenversicherung nach Maßgabe des SGB V kraft Gesetz, freiwillig oder im Rahmen der Familienversicherung versichert, dann steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Warga, der sowohl Fachanwalt für Sozialrecht als auch Fachanwalt für Medizinrecht ist bei jedweden Fragen rund um das Leistungsrecht der gesetzlichen Krankenversicherung zur Verfügung.

Als Spezialist in diesem Bereich ist Herr Rechtsanwalt Warga nahezu täglich mit folgenden Fragen aus dem komplexen Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung beschäftigt:

  • Krankengeld
  • Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (Kostenübernahme, Heilbehandlungen, Hilfsmittel, Reha)

Als Fachanwalt für Sozialrecht ist Herr Rechtsanwalt Warga besonders gut mit dem sozialrechtlichen Verfahrensrecht vertraut. Verhält es sich doch so, dass gesetzliche Krankenkassen Sozialversicherungsträger sind und damit nah den allgemeinen Regeln des (Sozial-)Verwaltungsrechts handeln. Das bedeutet, dass alle wesentlichen Entscheidungen der Krankenkasse im Verhältnis zum Versicherten als Verwaltungsakt / Bescheid zu ergehen haben.

Diese Verwaltungsakte und damit die Entscheidungen der Krankenkasse können mittels des Rechtsbehelfes des Widerspruchs eine weiteren Überprüfung durch die Krankenkasse und nach Abschluss des Widerspruchsverfahrens durch die Sozialgerichte überprüft werden. Diese Überprüfung ist ein förmliches Verfahren, bei dem unter anderen strikte Fristen zu beachten sind.

Sofern Ihre Krankenkasse eine für Sie negative Entscheidung erlässt, ist Vorsicht geboten? Gerade bei für Sie wichtigen Entscheidungen betreffend Ihre Gesundheit sollten Sie sofort anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, wobei dies Bestenfalls bei einem Fachanwalt für Sozialrecht und Fachanwalt für Medizinrecht erfolgen sollte.

Mit Herrn Rechtsanwalt Sven Warga haben Sie die richtige anwaltliche Vertretung für derartige Verfahren gefunden. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

Anwaltskanzlei Schmidt, Doderer & Kollegen in Heilbronn

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