- Start
- Kanzlei
- Anwälte
- Recht
- Service
- News
- Kontakt
- Datenschutz
- Impressum
I) Oft finden sich Formulierungen in einem Arbeitszeugnis, die man nicht versteht, oder denen man nicht traut. So kann zB die explizite Erwähnung der Worte "ehrlich" oder "pünktlich" das genaue Gegenteil von dem bedeuten, was man normalerweise darunter versteht. Durch die Erwähnung dieser eigentlichen Selbstverständlichkeit wird daher eher zum Ausdruck gebracht, daß der Arbeitnehmer "unehrlich" und "unpünktlich" ist.
Mit einigen Formulierungen aber gibt der Arbeitgber eine Bewertung des Führungsverhaltens ab. Hier einige Beispiele:
Das Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Arbeitskollegen....
II) Mit der eigentliche Note wird die Leistung umschrieben. Hierfür gibt es aber keine Noten iSd Ziff. 1-6, sondern wiederum eine Umschreibung. Hier haben sich aber in der Rechtsprechung zum Glück feste Grundsätze herausgestellt, an denen sich ein Arbeitgeber halten sollte.
Diese lesen Sie hier:
Sie sollten daher Wert darauf legen, daß sowohl die Bewertung Ihres Führungsverhaltens, als auch die Note stimmig sind. Im Zweifel lassen Sie genau dies einen Anwalt prüfen. Ein Arbeitszeugnis muss der Warhehit entsprechen und darf Sie in Ihrem beruflichen Fortkommen nicht behindern. Sie dürfen die Bedeutung eines Arbeitszeungnisses daher nicht unterschätzen.
Sie befinden sich im Bereich Arbeitsrecht > Arbeitszeugnis und Bewertung