Kapitalstrafrecht/ Tötungsdelikte

Jedes Tötungsdelikt / Kapitalstrafrecht, sei es Mord, Totschlag, fahrlässige Tötung u. a. stellt für einen Strafverteidiger eine besondere Herausforderung, aber auch eine besondere Belastung dar, da Sie sich als Betroffener zumeist in Untersuchungshaft befinden.

Vor diesem Hintergrund ist es sehr wichtig neben dem Aktenstudium ein gutes Verhältnis mit dem Mandanten zu besitzen, um den Sachverhalt richtig zu erfassen und - wie auch sonst im Strafverfahren - möglichst frühzeitig das Verfahren in die richtigen Bahnen zu lenken. Im Besonderen ist die Vorgeschichte von Täter und Opfer, die mögliche Motivation des Täters in die Verteidigungserwägungen mit einzubeziehen und im Besonderen zu prüfen, ob nicht auch bereits frühzeitig die Beauftragung von psychologischen Gutachten in Auftrag zu geben sind.

Da bei Tötungsdelikten erfahrungsgemäß auch die Öffentlichkeit hiervon Kenntnis besitzt, ist ein besonderes Fingerspitzengefühl im Umgang mit den Strafverfolgungsbehörden notwendig.

Auch hier gilt, dass Sie als Beschuldigter ohne Rücksprache mit einem versierten Strafverteidiger keinerlei Angaben zur Sache machen sollen – auch wenn Ihnen dies anders suggeriert wird - , sondern zuerst einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen.

Bei Tötungen im Straßenverkehr z. B. (zumeist fahrlässige Tötung im Sinne von § 222 StGB) entfällt nach ständiger Rechtsprechung des BGH der Ursächlichkeitszusammenhang nur dann, wenn derselbe Erfolg auch bei verkehrsgerechtem Verhalten eingetreten wäre, was bedeutet, dass das Verhalten des Geschädigten in die Verteidigungsüberlegungen mit einzubeziehen ist.

Fahrlässigen Tötung

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Sofern z. B. ein Arzt eine gebotene Behandlung nicht veranlasst hat und der Patient danach stirbt, können unter Umständen bereits die Vorrausetzungen der fahrlässigen Tötung gegeben sein, so dass auch hier die Hinzuziehung eines Fachanwaltes für Strafrecht unabdinglich ist, um die komp lizierten rechtlichen Zusammenhänge im Vorfeld aus Ihrer Sicht entsprechend zu würdigen und gegenüber den Ermittlungsbehörden darzustellen.


Anwaltskanzlei Schmidt, Doderer & Kollegen in Heilbronn

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